SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit dem Gesetzgebungsverfahren zum »Bürgergeld-Gesetz«

Bernd Eckhardt widmet sich dem sog. Bürgergeld und zwar in den SOZIALRECHT-JUSTAMENT-Ausgaben 8/2022 (RefE) und 9/2022 (RegE). Die Lektüre ist – wie stets – zu empfehlen. Die letztgenannte Ausgabe beginnt u.a. mit:

Kern des »Bürgergeld-Gesetzes« ist die Neukonzeption der Rechtsfolgen bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten bei der Eingliederung in Arbeit. Die nun als »Leistungsminderung« bezeichneten Sanktionen sollen zukünftig nicht allein vom Tatbestand der Pflichtverletzung abhängen, sondern auch vom »Status« der Leistungsberechtigten. Je nachdem, ob sich diese in der »Vertrauenszeit« oder »Kooperationszeit« befinden, kann ein und dasselbe Verhalten zu Leistungsminderungen führen oder auch nicht.

In einem historischen Abriss stelle ich die Änderungen bei der Sanktionierung von »Arbeitsverweigerung« seit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (1962) vor.

Am Ende des Abrisses stehen die geplanten Änderungen durch das »Bürgergeld-Gesetz«.

Bundestags-Abstimmung über Verbot von Strom- und Gassperren

Der Bundestag entscheidet über Anträge der Fraktion Die Linke zu einem Verbot von Gas- und Stromsperren (20/2686) sowie zur Einführung von Gas- und Strompreisdeckeln (20/3484) am Donnerstag, 13. Oktober 2022, im Anschluss an eine 40-minütige Debatte. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie legt zu den Vorlagen jeweils eigene Beschlussempfehlungen (20/3853,  20/3865) vor. – Quelle und mehr: Bundestag

Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=strom+sperre

Entwurf eines Gesetzes (…) zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Für die “Verbraucher:innen-Schuldnerberatung” nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber: Das Kabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem 3. Entlastungspaket beschlossen.

  • Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt
  • Die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen werden verkürzt
  • Die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung wird erhöht

Quelle: PM BMJ

LSG Schleswig: Aufrechnung Strom gegen Gas nicht rechtens

Im Tacheles Rechtsprechungsticker KW 40/2022 wird auf eine Entscheidung des LSG Schleswig hingewiesen. Leider ohne Aktenzeichen, aber mit Verweis auf eine NDR-Meldung.

Bei Sozialleistungsempfängern dürfen Guthaben und Nachzahlungen bei der Strom- und Gasrechnung nicht miteinander verrechnet werden. Hintergrund ist, dass der Staat die Heizkosten für Bedürftige weitgehend unabhängig von deren Höhe vollständig übernimmt, solange diese angemessen sind, während die Stromkosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Tacheles weist auf eine andere Entscheidung zu diesem Thema hin: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.09.2020 – L 9 SO 72/17 – Revision anhängig BSG – B 8 SO 16/20 R

Leitsatz 1: Verrechnet ein Versorger seine Heizkostennachforderung mit einem gleichzeitig bestehenden, aus dem Regelbedarf angesparten Stromkostenguthaben, führt diese Verrechnung nicht zu einem geringeren Bedarf des Leistungsbeziehers für die Heizung.