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Der Verbraucherzentrale NRW e.V. bietet zwei Newsletter zur Energiekrise an:
Hier der Hinweis auf eine lesenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2023, 2 BvR 1507/22. Zwar wurde die Verfassungsbeschwerde eines Schuldners nicht zur Entscheidung angenommen; dies aber deshalb, weil die Räumung der Wohnung schon vollzogen war.
Das Gericht macht aber deutlich, dass die die Entscheidung der Fachgerichte, dem Schuldner / Mieter ohne weitere Ermittlungen Vollstreckungsschutz zu verwehren, verfassungsrechtlich bedenklich war. Dazu führte es aus (Rn. 39f, 44, 47; Listendarstellung durch uns):
Hier der Hinweis auf den Blog-Beitrag von Jonas Pieper vom Paritätischen Gesamtverband 5 Vorurteile über Armut, die einfach falsch sind:
Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren.
Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG räumt Mythen ab!
Kann sich Deutschland überhaupt eine Kindergrundsicherung leisten? Dazu erklärt Ulrich Lilie, Präsident Diakonie Deutschland:
Wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden und wofür nicht, ist immer eine Frage politischer Prioritätensetzung. Fest steht: Jeder Euro, der gegen Kinderarmut investiert wird, zahlt sich aus. Jedes Kind verdient eine Chance, unabhängig von sozialer Herkunft und Einkommen der Eltern. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, auf die Potenziale vieler Kinder und Jugendlichen zu verzichten. Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels kann Deutschland es sich nicht leisten, Millionen von Kindern und Jugendlichen auf der Strecke zu lassen. Und genau darum brauchen wir jetzt die Einführung einer echten Kindergrundsicherung.
Blog Ulrich Lilie – Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG – Quelle: Diakonie
In Deutschland waren im Jahr 2022 gut 17,3 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren 20,9 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Werte nahezu unverändert. So waren im Jahr 2021 knapp 17,3 Millionen Menschen oder 21,0 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.
Eine Person gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden.
Im Jahr 2022 war etwa jede siebte Person (14,7 % der Bevölkerung oder 12,2 Millionen Menschen) in Deutschland armutsgefährdet. Im Jahr 2021 hatte die Armutsgefährdungsquote 16,0 % betragen. Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 250 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag der Schwellenwert bei 2 625 Euro im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2021.
Gerne weisen wir auf die Newsletter der Verbraucherzentralen hin: „Krisenkompass – Kosten im Fokus“ richtet sich direkt an Verbraucher*innen und hilft ihnen, die komplexe Energiekrise und ihre Folgen besser zu verstehen und bietet dazu noch konkrete Tipps und Hilfestellungen, um die Preiskrise bestmöglich zu bewältigen. „Krisenkompass Plus“, wendet sich an Personen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern […]
Der Beitrag Newsletter „Krisenkompass – Kosten im Fokus“ und „Krisenkompass Plus“ der Verbraucherzentralen erschien zuerst auf AG SBV.
Helge Hildebrandt weist auf BSG, Urteil vom 15.02.2023, B 4 AS 2/22 R hin – siehe https://sozialberatung-kiel.de/2023/05/03/kein-alleinstehendenregelsatz-bei-zusammenleben-mit-asylbewerber/.
Aus einer PM des vzbv: “Die Bundesregierung schafft mit der Änderung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) die rechtlichen Grundlagen für einen verbrauchergerechteren Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten. Die Vergleichswebsite soll von der BaFin betrieben werden, und alle Anbieter von Zahlungskonten müssen die relevanten Daten an die BaFin melden.
Nachdem eine Umsetzung in Deutschland als rein privatrechtliche Lösung 2021 gescheitert war [Anmerkung: siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=vergleichswebseite] , entscheidet sich der deutsche Gesetzgeber nun endlich für eine öffentlich-rechtliche Lösung. Dieser Schritt ist zu begrüßen. Um Unklarheiten und Interessenkonflikten bei privaten Anbietern vorzubeugen, braucht es aber keine weiteren Anbieter. Die Website sollte alleine von der BaFin betrieben werden.”
Direkt zur Stellungnahme. Hintergrund ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG), dort dann Artikel 24.