Erstmals Aufruf zur neuen Sammelklage: “Rechtswidrige Mahnkosten bei Zalando”

Aus der PM der Verbraucherzentrale Sachsen vom 16.10.2023: “Wer bei Zalando bestellt und nicht fristgemäß zahlt, bekommt mit der zweiten Mahnung 5,30 Euro Mahngebühren per E-Mail aufs Auge gedrückt. Viele zahlen diesen Betrag, schließlich haben sie die Zahlungsfrist versäumt und vertrauen darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält.

Rechtswidrige Mahngebühren

„Wir halten diese Gebühren für unzulässig“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering.“

Aufruf zur gemeinsamen Klage

Deshalb nutzt die Verbraucherzentrale Sachsen die am Freitag in Kraft getretene neue Sammelklage, um die unzulässigen Mahngebühren von Zalando zurück zu holen. Wer sich der Klage direkt in der ersten Phase anschließen möchte, muss lediglich nachweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden. Das geht unkompliziert per PDF-Datei über ein Online-Formular der Verbraucherzentrale Sachsen. In der zweiten Phase, nach Einreichung der Klage, können sich alle Interessierten anschließen. Die Beteiligung an der neuen Sammelklage ist für alle Betroffenen kostenfrei, weil Risiko und Kosten die Verbraucherzentrale Sachsen übernimmt.

Verbraucherzentralen: Probleme bei Postbank und DSL Bank? Das können Sie als Kund:innen tun

Kontoprobleme, schlechte Erreichbarkeit des Kundenservice oder ausbleibende Bearbeitung von Anliegen: Zahlreiche Kund:innen berichten den Verbraucherzentralen von teils katastrophalen Problemen bei Postbank und DSL Bank. Hier erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Siehe www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/probleme-bei-postbank-und-dsl-bank-das-koennen-sie-als-kundinnen-tun-88651

vzbv klagt erfolgreich gegen clever fit

Wer ein clever-fit-Fitnessstudio betritt, darf mit dem Passieren eines Drehkreuzes nicht automatisch einer Preiserhöhung zustimmen. Das hat das Landgericht Augsburg am 6. Oktober 2023, 081 O 11161/23, bestätigt. Zuvor hatte das Gericht auf Bestreben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen verhängt.

„Bisher war die clever fit GmbH nicht bereit, die vorläufige Entscheidung des Gerichts anzuerkennen. Das Urteil ist wichtig, damit sich ein solches rechtswidriges Vorgehen der Fitnessstudio-Kette nicht wiederholt. Die Mitglieder müssen sicher sein, dass sie allein durch das Betreten der Studios keinen Vertragsänderungen zustimmen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Quelle und mehr: www.vzbv.de/urteile/vzbv-klagt-erfolgreich-gegen-clever-fit