Kreditrückzahlung: Degussa Bank darf Kund:innen zusätzliche Gebühr nicht pauschal in Rechnung stellen

<p>Die Degussa Bank darf Kund:innen, die einen Immobilienkredit vorzei-tig zurückzahlen, neben der üblichen Vorfälligkeitsentschädigung kei-nen „Institutsaufwand“ von 300 Euro pauschal in Rechnung stellen. Dieses Entgelt sei wegen einer fehlenden Information an die Verbrau-cher:innen unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.</p>