Die LINKE hat in die Hamburgische Bürgerschaft den Antrag „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“ eingebracht. Siehe Drucksache 22/14804.
Gestern wurde der Antrag laut vorläufigem Beschlussprotokoll auf Antrag der SPD, GRÜNEN und LINKEN an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überwiesen (TOP 62).
Aus dem Antrag: „… Die Finanzierungsstruktur der Schuldner- und Insolvenzberatung ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet und unterscheidet sich in Art der Förderung (Pauschalfinanzierung, Einzelfallabrechnung oder Mischformen) und Umfang. … [In Hamburg ] erfolgt die Vergütung einzelfallbezogen über Fallpauschalen. Neben einer Grund- und Abschlusspauschale, gibt es eine Pauschale für die offene und die nachgehende Beratung. Diese Art der Finanzierung hat sich bisher nicht als sonderlich flexibel in Hinblick auf kurzfristige Anpassungen beispielsweise zur Aufstockung der Beratungskapazitäten bei gestiegenen Bedarfen erwiesen. Denn aufgrund der nachgelagerten Einzelfallabrechnung müssten die Beratungsstellen hierfür in finanzielle Vorleistung gehen, die dafür notwendigen Mittel haben sie aber gar nicht. …
Bereits 2019 hat Bayern die bisherige Förderung über Fallpauschalen aufgegeben und eine institutionalisierte Förderung eingeführt, also von Fallpauschalen hin zu Stellenpauschalen. Dabei ist die personelle Mindestausstattung der Beratungsstellen mit entsprechenden Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stellen für die Finanzierung natürlich unabdingbar. …
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
- umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention in Hamburg absichert, indem die institutionalisierte Förderung (Stellenpauschalen) der anerkannten Schuldnerberatungsstellen mit der Neuausschreibung eingeführt wird,…“