Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme im Hinblick auf die Evaluation zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. In der Stellungnahme begrüßt die AG SBV die Verkürzung des Insolvenzverfahrens und nimmt u.a. zu folgenden Punkten Stellung: Beobachtungen zur Entwicklung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens der Verbraucher*innen Eine Einschätzung zu den Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 07. […]
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