Der vzbv fordert Verbraucher:innen bereits bei der Kreditvergabe besser zu schützen und stellt gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) ein Gutachten vor.
„Kredite können Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Vorhaben wie einen Auto- oder Küchenkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wir beobachten jedoch, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei der Tilgung eines Kredites weiter unter Druck gesetzt.“ (…)
Gemeinsam mit dem iff hat der vzbv am Dienstag ein Gutachten veröffentlicht, das Perspektiven für den Verbraucherschutz bei der nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie aufzeigt.
Das Gutachten stellt grundsätzlich fest, dass die Richtlinie Kreditgeber:innen konkret verpflichtet, die individuellen Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben von Verbraucher:innen zu betrachten. Dabei besteht allerdings ein Interpretationsspielraum, der zu einer reinen Einkommensbetrachtung bei der Vergabe von Mini- und Kurzzeitkrediten führen kann – ohne die Ausgaben der Kreditnehmer:innen zu berücksichtigen. Die mögliche Folge: Kreditgeber setzen die Kreditrate zu hoch an. Überschuldung wäre erneut die Folge.