„Finanzkompetenz zum Frühstück“ am 18.6. mit der BaFin

Der neue Newsletter des Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. ist veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden: https://pnfk.de/wp-content/uploads/2024/06/PNFK-Newsletter-02-2024.pdf

Dort wird auch auf den nächsten Termin der digitalen Reihe „Finanzkompetenz zum Frühstück“ hingewiesen. Dieser findet am 18.6.2024 von 9-10 Uhr statt.

Jörg Janotte wird einen Blick hinter die Kulissen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und ihre Aktivitäten zur Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher gewähren. Im Anschluss an den ca. 20-25-minütigen Impulsvortrag wird es wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch geben.

Anmeldung bitte auf: https://pnfk.de/finanzfruehstueck/

Thomé zur BGH-Entscheidung zur Rückforderung überzahlter Miete

Letzte Woche hatten wir auf BGH zur Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, also Urteil vom 5. Juni 2024 – VIII ZR 150/23 hingewiesen.

Harald Thomé zu dieser BGH-Entscheidung in seinem Newsletter:

„Diese BGH-Entscheidung hat auch für vieles andere Konsequenzen. Z.B. wenn Jobcenter oder Sozialamt versehentlich die Miete auf das falsche Vermieterkonto überwiesen hat. Dann wird in der Realität oft gefordert, Betroffene sollten sich selbst drum kümmern und sich das falsch bezahlte Geld zurückzahlen lassen, leider könne derweilen die Miete für die aktuell bewohnte Wohnung nicht übernommen werden.

Diese Situation hat sich nun erledigt, denn wenn das Jobcenter selbstverschuldet an den falschen Vermieter zahlt, hat es trotzdem die Miete für die neue Wohnung zu zahlen und sich das Geld nunmehr selbst über den nach § 33  SGB II übergegangenen Anspruch zurückerstatten zu lassen.

Eine weitere klassische Fallsituation ist: JC zahlt trotz bekannter Trennung den Lebensunterhalt an den oder die vorherige BG-vorstehende und – empfangsberechtigte Person (nach § 38 SGB II). Auch hier wird in der Realität verlangt, dass Betroffene sich das Geld vom falschen Empfänger zurückholen sollten. Auch hier ist die BGH-Entscheidung klarstellend: Die antragstellende Person hat einen eigenen zu erfüllenden Anspruch. Rückforderungen wegen Überzahlungen gehen nach § 33 Abs. 1 SGB II auf das Amt über.“

Sozialrecht Justament: Neue Sanktionsregelung im SGB II

Ende März berichteten wir unter 100%-Bürgergeld-Regelsatz-Sanktion tritt morgen in Kraft und unter Bundestag entscheidet morgen über 100%-Bürgergeld-Regelsatz-Sanktion zu den neuen SGB II-Sanktionsregelungen durch das „Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ (BGBl. 2024 I Nr. 107 vom 27.03.2024).

Siehe auch die Synopse unter www.buzer.de/gesetz/2602/v309873-2024-03-28.htm

Im aktuellen Sozialrecht Justament (Ausgabe Mai 2024) widmet sich Bernd Eckhardt den neuen Sanktionsregelungen. Lesenswert!

Wie fair ist unser Finanzsystem? Dr. Sally Peters zu Gast im Podcast „Verbrauchermagazin“



Sally Peters war kürzlich zum Thema „Diskriminierung, Überschuldung, fehlende Finanzbildung – wie fair ist unser Finanzsystem?“ im Podcast Verbrauchermagazin des BR zu Gast. Sie hat dabei die Arbeit des iff vorgestellt und verschiedene Aspekte beleuchtet. Gerade, die...



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