sucht ab sofort eine engangierte Fachkraft für die Schuldner- und Insolvenzbratung (m/w/d).
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sucht ab sofort eine engangierte Fachkraft für die Schuldner- und Insolvenzbratung (m/w/d).
Die Schutzregeln in § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV wurde heute bis zum 30.04.2025 verlängert. Siehe – Achtung sperriger Titel!
Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwendungsvereinbarung
BGBl. 2024 I Nr. 192 vom 19.06.2024, www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/192/VO.html
Mehr dazu schon unter Energiesperren: wann kommt die Verlängerung der Sperrschutzregeln?
Angebote von Wohlfahrtsverbänden mussten vielfach schon eingeschränkt bzw. eingestellt werden
von Prof. Dr. Susanne Schlabs: Genderaspekte und ihre Relevanz für professionelles Handeln in der Schuldnerberatung Nachdem sich der erste Beitrag (siehe hier) mit der Bedeutung von Genderaspekten für Ver- und Überschuldung auseinandergesetzt hat, steht nun das...
Ende letzter Woche fand die 20. Verbraucherschutzministerkonferenz statt – siehe zu den Ergebnissen das sog. Presseprotokoll. Dies ist sehr lesenswert!
Demnach gab es u.a. folgende Beschlüsse:
Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder sind der Auffassung, dass die Sorgen der Menschen angesichts einer steigenden Inflation ernst zu nehmen sind und befürworten deshalb einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung. Sie stellen fest, dass die Preissteigerungen u. a. für Energie, Wohnen und Lebensmittel erheblich waren und der Preisanstieg teilweise noch anhält. Diese Entwicklungen erhöhen auch die Gefahr der Überschuldung der privaten Haushalte. Daher ist eine Stärkung der Schuldnerberatung und deren Ausweitung auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher geboten, die heute nochkeinen Anspruch auf eine kostenlose oder eine kostengünstige Beratung haben.
Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder begrüßen, dass die europäische Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (EU-Verbraucherkreditrichtlinie) Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor für sie nachteiligen Kreditaufnahmen und Überschuldung schützen wird. (…)
2. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder bitten die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: