Zunehmend viele Menschen verschulden sich wegen „Buy now, Pay later“-Angeboten

„Buy now, Pay later“-Angebote sind beim Online-Shopping immer beliebter – und spielen eine immer größere Rolle bei Verschuldungsproblemen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) auf der Grundlage einer bundesweiten Umfrage unter den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen, deren Ergebnisse im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung mit dem Motto „Buy now – Inkasso später“ (10. bis 14. Juni) veröffentlicht wurden.

Siehe Ergebnisse aus der 5. Umfrage in den Schuldnerberatungsstellen – Frühjahr 2024

Die AG SBV, die 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Verbraucherzentralen vertritt, fordert striktere Transparenzregeln für solche Angebote und finanzielle Bildung für alle von klein auf. Je früher die Medien- und Finanzkompetenz im Umgang mit Geld, Handy und Internet erlernt wird, desto besser wirkt sie sich auf das spätere Verhalten in einer konsumorientierten Welt aus, so die AG SBV.  

„Das Risiko, den Überblick zu verlieren, ist groß“

In der im April 2024 durchgeführten Umfrage haben 65 Prozent der teilnehmenden Beratungsstellen berichtet, dass Probleme im Zusammenhang mit „Buy now, Pay later“-Angeboten im Vergleich zum Frühsommer 2023 zugenommen hätten. Das ist die am häufigsten genannte Entwicklung über diesen Zeitraum. Gerade jungen Menschen begegnen im Netz ständig verlockende Angebote, bei denen die Frage der Zahlung in die Zukunft verbannt werden kann, berichten die Expertinnen und Experten der AG SBV. Bei einigen Bezahlsystemen ist der Button, über den sofort bezahlt werden könnte, gut versteckt. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt häufig über Drittanbieter und die Grenzen zwischen Kauf und Ratenfinanzierung verschwimmen.

„Das Risiko, den Überblick zu verlieren, ist groß und der Weg ist in die Schuldenfalle vorgezeichnet“, sagte Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen und Sprecher der AG SBV. „Wir fordern eine Transparenzpflicht bei diesen Angeboten. So sollen Zinsen klar und verständlich ausgewiesen werden – und nicht als Fußnote“.

Nachfrage der Schuldnerberatung steigt weiter

AG SBV: Neue P-Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024

Ab dem 1.7.2024 wird es eine neue Pfändungstabelle geben (Pfändungstabelle 2024 ist nun veröffentlicht). Die AG SBV hat nun die entsprechenden Dokumente aktualisiert. Vielen Dank!

Diese sind nun unter www.agsbv.de/2024/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2024/ zu finden.

„Finanzkompetenz zum Frühstück“ am 18.6. mit der BaFin

Der neue Newsletter des Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. ist veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden: https://pnfk.de/wp-content/uploads/2024/06/PNFK-Newsletter-02-2024.pdf

Dort wird auch auf den nächsten Termin der digitalen Reihe „Finanzkompetenz zum Frühstück“ hingewiesen. Dieser findet am 18.6.2024 von 9-10 Uhr statt.

Jörg Janotte wird einen Blick hinter die Kulissen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und ihre Aktivitäten zur Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher gewähren. Im Anschluss an den ca. 20-25-minütigen Impulsvortrag wird es wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch geben.

Anmeldung bitte auf: https://pnfk.de/finanzfruehstueck/

Thomé zur BGH-Entscheidung zur Rückforderung überzahlter Miete

Letzte Woche hatten wir auf BGH zur Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, also Urteil vom 5. Juni 2024 – VIII ZR 150/23 hingewiesen.

Harald Thomé zu dieser BGH-Entscheidung in seinem Newsletter:

„Diese BGH-Entscheidung hat auch für vieles andere Konsequenzen. Z.B. wenn Jobcenter oder Sozialamt versehentlich die Miete auf das falsche Vermieterkonto überwiesen hat. Dann wird in der Realität oft gefordert, Betroffene sollten sich selbst drum kümmern und sich das falsch bezahlte Geld zurückzahlen lassen, leider könne derweilen die Miete für die aktuell bewohnte Wohnung nicht übernommen werden.

Diese Situation hat sich nun erledigt, denn wenn das Jobcenter selbstverschuldet an den falschen Vermieter zahlt, hat es trotzdem die Miete für die neue Wohnung zu zahlen und sich das Geld nunmehr selbst über den nach § 33  SGB II übergegangenen Anspruch zurückerstatten zu lassen.

Eine weitere klassische Fallsituation ist: JC zahlt trotz bekannter Trennung den Lebensunterhalt an den oder die vorherige BG-vorstehende und – empfangsberechtigte Person (nach § 38 SGB II). Auch hier wird in der Realität verlangt, dass Betroffene sich das Geld vom falschen Empfänger zurückholen sollten. Auch hier ist die BGH-Entscheidung klarstellend: Die antragstellende Person hat einen eigenen zu erfüllenden Anspruch. Rückforderungen wegen Überzahlungen gehen nach § 33 Abs. 1 SGB II auf das Amt über.“

Sozialrecht Justament: Neue Sanktionsregelung im SGB II

Ende März berichteten wir unter 100%-Bürgergeld-Regelsatz-Sanktion tritt morgen in Kraft und unter Bundestag entscheidet morgen über 100%-Bürgergeld-Regelsatz-Sanktion zu den neuen SGB II-Sanktionsregelungen durch das „Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ (BGBl. 2024 I Nr. 107 vom 27.03.2024).

Siehe auch die Synopse unter www.buzer.de/gesetz/2602/v309873-2024-03-28.htm

Im aktuellen Sozialrecht Justament (Ausgabe Mai 2024) widmet sich Bernd Eckhardt den neuen Sanktionsregelungen. Lesenswert!

Wie fair ist unser Finanzsystem? Dr. Sally Peters zu Gast im Podcast „Verbrauchermagazin“



Sally Peters war kürzlich zum Thema „Diskriminierung, Überschuldung, fehlende Finanzbildung – wie fair ist unser Finanzsystem?“ im Podcast Verbrauchermagazin des BR zu Gast. Sie hat dabei die Arbeit des iff vorgestellt und verschiedene Aspekte beleuchtet. Gerade, die...



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