Verbände und Gewerkschaften warnen vor Nullrunde beim Bürgergeld

Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt.

Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen.

Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1.012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.

Quelle: PM AWO – siehe auch das Positionspapier

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) für einen besseren Schutz vor untergeschobenen langfristigen Verträgen und bei Haustürgeschäften

Heute und morgen findet die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2024 statt. Im TOP steht unter I.16:

  1. Verbraucherrechte stärken – Bestätigungslösung für telefonisch sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge einführen
    Berichterstattung: Sachsen

Dazu gibt es ein Forderungspapier des vzbv: MEHR SCHUTZ VOR KOSTENFALLEN. Die Zwischenüberschriften:

  1. Allgemeine Bestätigungspflicht [Anmerkung: vgl. dazu auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2018/bestaetigungsloesung-mehr-verbraucherschutz-bei-telefonwerbung/]
  2. Maximal ein Jahr Erstvertragslaufzeit
  3. Gesprächszusammenfassung für langfristige Verträge im Ladengeschäft
  4. Widerrufsfrist von 30 Tagen bei Haustürgeschäften

Das Forderungspapier ist sehr lesenswert. Siehe auch die PM: www.vzbv.de/pressemitteilungen/haustuergeschaefte-widerrufsfrist-auf-30-tage-verlaengern

EuGH zu Online-Bestellungen und der sog. Buttonlösung

Der EuGH hat am 30.5.2024, C-400/22, zur sog. Buttonlösung, vgl. § 312j BGB, entschieden:

Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments (…) ist dahin auszulegen, dass im Fall von über Webseiten geschlossenen Fernabsatzverträgen die dem Unternehmer obliegende Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich mit einer Zahlungsverpflichtung einverstanden ist, auch dann Anwendung findet, wenn der Verbraucher erst nach der Erfüllung einer weiteren Bedingung verpflichtet ist, dem Unternehmer die entgeltliche Gegenleistung zu zahlen.

Hintergrund ist ein Vorabentscheidungsersuchen des LG Berlin vom 2. Juni 2022, 67 S 259/21.

In Deutschland beauftragte der Mieter einer Wohnung, deren monatliche Miete über der vom nationalen Recht erlaubten Höchstgrenze lag, ein Unternehmen für Inkassodienstleistungen, von seinen Vermietern die zu viel gezahlten Mieten zurückzuverlangen. Er gab diese Bestellung über die Webseite dieses Dienstleisters auf. Vor dem Klicken auf den Bestell-Button setzte er ein Häkchen zur Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verbraucherüberschuldung: vzbv fordert Reform für Kreditvergabe

Der vzbv fordert Verbraucher:innen bereits bei der Kreditvergabe besser zu schützen und stellt gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) ein Gutachten vor.

„Kredite können Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Vorhaben wie einen Auto- oder Küchenkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wir beobachten jedoch, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei der Tilgung eines Kredites weiter unter Druck gesetzt.“ (…)

Gemeinsam mit dem iff hat der vzbv am Dienstag ein Gutachten veröffentlicht, das Perspektiven für den Verbraucherschutz bei der nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie aufzeigt.

Das Gutachten stellt grundsätzlich fest, dass die Richtlinie Kreditgeber:innen konkret verpflichtet, die individuellen Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben von Verbraucher:innen zu betrachten. Dabei besteht allerdings ein Interpretationsspielraum, der zu einer reinen Einkommensbetrachtung bei der Vergabe von Mini- und Kurzzeitkrediten führen kann – ohne die Ausgaben der Kreditnehmer:innen zu berücksichtigen. Die mögliche Folge: Kreditgeber setzen die Kreditrate zu hoch an. Überschuldung wäre erneut die Folge.