Fachinfo des Paritätischen zur geltenden Gesetzeslage, zu praktischen Erfahrungen und zur aktuellen Debatte um Arbeitspflicht bzw. Jobpflicht

Hier der Hinweis auf die Seite www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktive-arbeitsmarktpolitik-arbeitsgelegenheiten-und-arbeitspflicht/

Aus der Einleitung: „Im politischen Raum erlebt gerade die Debatte um Arbeitspflicht eine Konjunktur, da CDU und FDP im Wahlkampf eine allgemeine Arbeitspflicht bzw. Jobpflicht für Bürgergeld-Beziehende und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fordern. Es sollen bspw. Arbeiten im öffentlichen Raum, auf Spielplätzen oder in Parks übernommen werden. Andernfalls soll es keine Sozialleistungen geben. Wie schon öfter in der Vergangenheit ist dies verbunden mit einer Stimmungsmache gegenüber Menschen, die auf Schutz und auf Sozialleistungen angewiesen sind. (…)“

Aus 4. Normative Bewertung der Forderung nach Arbeitspflicht: „Der Paritätische spricht sich aus inhaltlicher und normativer Überzeugung gegen eine Arbeitspflicht und für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus. (…)“

Familienbericht: Armutsgefährdung von Alleinerziehenden

Alleinerziehende sind überdurchschnittlich häufiger armutsgefährdet als Eltern in Paarbeziehungen. Darauf verweist der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung (20/14510), der nun als Unterrichtung vorliegt.

Alleinerziehende sind demnach überwiegend erwerbstätig, aber ihr Äquivalenzeinkommen liegt deutlich unter dem von Paarfamilien mit Kindern. Im Jahr 2021 waren 72 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 79 Prozent der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig (in Paarfamilien: 66 Prozent beziehungsweise 90 Prozent). Dennoch haben Alleinerziehende im Durchschnitt deutlich weniger Geld zur Verfügung als Eltern in Paarfamilien. Im Jahr 2021 hatte ein Drittel der Alleinerziehenden (33,2 Prozent) ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro. Bei Paarfamilien waren es im Vergleich nur 19,4 Prozent.

Zum Armutsrisiko schreibt die Expertenkommission: „Besonders gefährdet in Armut zu leben, sind alleinerziehende Frauen, die weder über einen Hochschul- noch über einen Berufsabschluss verfügen. Das Armutsrisiko ist zudem signifikant erhöht, wenn das jüngste Kind im Haushalt unter drei Jahre alt ist. Allein- und getrennt erziehende Eltern sind nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen benachteiligt. Dies betrifft insbesondere Frauen nach einer Trennung aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften.“ Das Sozialleistungssystem sei ein wichtiges Handlungsfeld, um Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterstützen, stellen die Sachverständigen weiter fest und plädieren unter anderem für eine bessere Berücksichtigung umgangs- und betreuungsbedingter Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht und eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. Außerdem schlägt die Kommission vor, nur noch den hälftigen Kindergeldbetrag auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und bei einem regelmäßigen Aufenthalt des Kindes in zwei elterlichen Haushalten zu überprüfen, wie die Unterhaltsvorschussleistung gegebenenfalls aufgeteilt oder gemindert werden könne, wenn sich ein Kind regelmäßig länger im Haushalt des anderen Elternteils aufhält.

Quelle: Bundestagsmeldung – Siehe auch: Seite des BMFSFJ