Aktualisierte Kundeninformation zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung zum 01.01.2025

Zum Jahresanfang wurde die gemeinsame Kundeninformation der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Die Deutsche Kreditwirtschaft) zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung aktualisiert. Sie finden die geänderte Kundeninformation in der Anlage.

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vzbv fordert: Überschuldung durch Dispo- und Buy-Now-Pay-Later-Kredite verhindern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute ein Sofortprogramm für mehr Verbraucherschutz für die nächste Bundesregierung veröffentlicht – siehe https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/staerkt-alle-zehn-punkte-fuer-die-ersten-100-tage

Daraus: „Kredite können helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder größere Anschaffungen wie ein Auto zu ermöglichen. Sie sollten Verbraucher:innen aber nicht finanziell überfordern und in die Überschuldung treiben“, sagt Gurkmann. 

Um  eine finanzielle Überforderung von Verbraucher:innen zu verhindern, fordert der vzbv, dass Kreditgeber verpflichtet werden, die verfügbare Höhe des Dispokredites so festzulegen, dass Verbraucher:innen ihn innerhalb von zwölf Monaten zurückzahlen können. Zudem sollte auch bei Buy-Now-Pay-Later-Krediten genau geprüft werden, ob sich Verbraucher:innen die Rückzahlung wirklich leisten können. 

Die Zeit drängt: Am 20. November 2025 endet die Frist zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. „Die künftige Bundesregierung muss schnell Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher:innen besser vor Überschuldung zu schützen“, so Gurkmann [Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.].“

Im Jahr 2024 weiterhin ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

Heutige PM des Statistischen Bundesamtes: „In Deutschland waren im Jahr 2024 rund 17,6 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren 20,9 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Damit lagen die Werte geringfügig niedriger als im Vorjahr. So waren im Jahr 2023 rund 17,9 Millionen Menschen oder 21,3 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Der Anteil hatte sich auch in den vorangegangenen Jahren kaum verändert: Im Jahr 2021 hatte der Anteil bei 21,0 % der Bevölkerung gelegen und 2022 bei 21,1 %.

Eine Person gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden.

13,1 Millionen Menschen mit Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze

Im Jahr 2024 waren 15,5 % der Bevölkerung oder rund 13,1 Millionen Menschen in Deutschland armutsgefährdet. Im Jahr 2023 hatte die Armutsgefährdungsquote bei 14,4 % (12,1 Millionen Personen) gelegen. Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2024 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 378 Euro im Monat (2023: 1 314 Euro); für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag er bei 2 893 Euro im Monat (2023: 2 759 Euro; jeweils Äquivalenzeinkommen). Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2023.

Stärkt alle: Zehn Punkte für die ersten 100 Tage

<p>Für ihre Alltagsprobleme und einen immer teureren Alltag erwarten Verbraucher:innen Lösungen von der Politik. Der vzbv präsentiert zehn Vorschläge als Sofortmaßnahmen in den ersten 100 Tagen nach Amtsantritt für die nächste Bundesregierung, um die drängendsten Themen anzugehen. Mit Beschlüssen für mehr Verbraucherschutz sollte die künftige Bundesregierung Handlungsfähigkeit demonstrieren und so Vertrauen in Staat und Markt stärken. </p>