OLG Düsseldorf: Gebühren für Abwendung einer Stromsperre unzulässig

Wenn Verbraucher:innen mit der Zahlung ihrer Stromrechnung in Verzug sind, kann ihnen im schlimmsten Fall der Strom abgeschaltet werden. Energieversorger sind verpflichtet vor einer Stromsperre ihren Kund:innen eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten. Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH erhob hierfür allerdings Gebühren. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24). – Quelle und mehr: www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/besserer-schutz-vor-stromsperren-104143

Die genannte gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus § 19 Abs. 5 StromGVV / GasGVV. Vgl. auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=stromgvv

Aus der Entscheidung: zur Klausel  „Aktuell besteht aus Energielieferung für die vorbezeichnete Lieferstelle eine offene Forderung in Höhe von „Hauptforderung“ zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 15,00 Euro.“ die Rn. 54ff.:

„aa) Die Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle, § 307 BGB. Es handelt sich nicht um eine Preisabrede, die im Allgemeinen von einer Klauselkontrolle ausgenommen ist. Zwar wird der Betrag als „Bearbeitungsentgelt“ bezeichnet, wobei mit Bearbeitung ersichtlich die Entgegennahme und Prüfung des Kundenantrages sowie die weitere Überwachung der Zahlungen des Kunden gemeint ist. Wie jedoch noch näher auszuführen ist, bepreist die Klausel jedoch die Erfüllung von Pflichten, die die Beklagte kraft Gesetzes trifft (vgl. Grüneberg, BGB; 84. Aufl., § 307 Rn. 49 m.w.N.).

BGH zur Aussetzung der weiteren Vollziehung des Eröffnungsbeschlusses bei zweifelhafter Rechtslage

Hier der Hinweis auf BGH, 21.11.2024, IX ZB 38/24. Aus der Entscheidung:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nach § 4 InsO, § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 Halbsatz 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Er führt zur Aussetzung der Vollziehung des Eröffnungsbeschlusses. (…)

Auch in der Sache selbst ist die Rechtslage hinsichtlich der die Entscheidung tragenden Gründe in einem entscheidenden Punkt zumindest zweifelhaft. (…) Insbesondere ist zweifelhaft, ob der Gläubiger – wie das Beschwerdegericht annimmt – auch in einem solchen Fall seiner Darlegungslast durch die Vorlage des rechtskräftigen Titels genügt (…).

Schließlich drohen dem Schuldner durch die Vollziehung des Eröffnungsbeschlusses voraussichtlich größere Nachteile als den Gläubigern durch deren Verzögerung.

BAG-SB zur Bundestagswahl 2025: Parteien verfehlen klare Antworten auf drängende Probleme

PM der BAG-SB: „Überschuldung ist gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein zentrales gesellschaftliches Problem, das Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Dennoch fehlt es in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl an klaren Konzepten zur Unterstützung überschuldeter Haushalte, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) heute mitteilt.

Der Verband hat im Vorfeld der Bundestagswahl gezielt nachgehakt: Wie stehen die Parteien zur Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung? Welche Maßnahmen sind zur digitalen Erreichbarkeit überschuldeter Menschen geplant? Und wie soll bezahlbares Wohnen gesichert werden? Eine umfassende Analyse der Wahlprogramme zeigt: Während CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich zwar zu Digitalisierung und Wohnkosten äußern, bleibt die besondere Perspektive überschuldeter Haushalte unberücksichtigt. „Es reicht nicht, über steigende Wohnkosten oder digitale Angebote zu sprechen, ohne die Situation ver- und überschuldeter Menschen im Blick zu haben. Wenn Verbraucher- und Pfändungsschutz nicht konsequent mitgedacht werden, wird es den Menschen zusätzlich erschwert, sich wirtschaftlich zu erholen“, resümiert Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.

Lediglich DIE LINKE und das BSW thematisieren in ihren Programmen explizit die private Überschuldung und die Notwendigkeit des Angebots von qualifizierter Sozialer Schuldnerbertung. „Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet Deutschland, bis November 2025 ein flächendeckendes Angebot an Sozialer Schuldnerberatung sicherzustellen. Doch bislang fehlen verbindliche Pläne, wie das umgesetzt werden soll. Die Parteien müssen jetzt konkrete Konzepte vorlegen – für eine stabile Finanzierung der Beratungsstellen und gut ausgebildete Beratungskräfte.“

Die BAG-SB setzt sich daher dafür ein, dass die Soziale Schuldnerberatung und die Situation der Ratsuchenden in den kommenden Koalitionsverhandlungen und in der nächsten Legislaturperiode stärker in den Fokus rückt. Es sei entscheidend, dass die besonderen Herausforderungen ver- und überschuldeter Haushalte endlich die politische Aufmerksamkeit erhalten, die sie benötigen.“