sucht ab 01.04.2025 eine/n Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in oder vergleichbarer Ausbildung (m/w/d) für den…
(Feed generated with FetchRSS)
sucht ab 01.04.2025 eine/n Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in oder vergleichbarer Ausbildung (m/w/d) für den…
Die Nationale Armutskonferenz hat den Schattenbericht 2025 veröffentlicht. Siehe www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/Schattenbericht-2025.pdf.
Die Einführung: „Der Schattenbericht wurde in einer gemeinsamen Schreibgruppe von Menschen mit Armutserfahrung und Aktiven aus Organisationen und Verbänden erarbeitet. Er bündelt die Sicht von Menschen mit Armutserfahrung auf dieses Thema und ihre Erfahrungen.
Mit dem Schattenbericht liegt eine Darstellung vor, was Armut in Deutschland bedeutet und wie sie erlebt wird. Der Bericht möchte aufklären und erklären. Die Debatte über Armut und den Bezug von existenzsichernden Leistungen ist in den letzten Monaten hochgekocht und durch Unsachlichkeit geprägt. Dieser Bericht soll der aufgeheizten Stimmung eine klare und nüchterne Darstellung gegenüberstellen.
Armut ist ein strukturelles Problem. Menschen werden oder sind arm, weil die Gesellschaft ihre Möglichkeiten zur Überwindung von Armut nicht ausschöpft. In Armut Lebenden fehlen die Ermutigung und die Möglichkeiten, selbstbestimmt eigene Wege zu gehen.
Eine lebendige Demokratie wirkt Extremismus aktiv entgegen. Sie ermöglicht Menschen, sich zu beteiligen und in der Gesellschaft mitzuwirken. Dieser Bericht möchte Bürger:innen, Politiker:innen, Journalist:innen und alle Interessierten motivieren, sich dafür einzusetzen, dass dies gelingt.
Ohne eine Sozialpolitik, die Armut entschieden überwinden möchte, wäre die Demokratie jederzeit in Gefahr.“
Vor über 10 Jahren wurde der § 67c GenG eingeführt. Demnach ist die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Gläubiger oder den Insolvenzverwalter ausgeschlossen, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Nutzung der Wohnung des Mitglieds ist und „das Geschäftsguthaben des Mitglieds höchstens das Vierfache des auf einen Monat entfallenden Nutzungsentgelts ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten oder höchstens 2.000 Euro beträgt“.
Diese Höchstgrenze ist nun in der Diskussion. Siehe Entwurf Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-genossenschaftlichen-rechtsform/317503
Die Bundesregierung plant, den Betrag von 2.000 Euro auf 3.000 Euro anzuheben, Bundestags-Drucksache 20/14501, Seite 50. Der Bundesrat hält dies für unzureichend und schlägt eine flexible Regelung vor, die darauf abstellt, wie viele „Pflichtanteile zur Anmietung als Inanspruchnahme einer genossenschaftlichen Leistung“ erforderlich sind, Seite 61:
„Diese Beträge werden durch die tatsächlich erforderlichen Pflichtanteile in den Wohnungsgenossenschaften in der Regel überschritten. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte bereits ausführlich dargelegt, dass die Betragsgrenzen zu niedrig sind und sehr viele Wohnungen nicht unter den Schutz der neuen Regelung fallen werden (vgl. BRDrucksache 467/12 (B), Seite 13 f.). Bei Wohnungen von einer für Familien angemessenen Größe dürften beide gesetzlichen Betragsgrenzen stets überschritten werden. Dies gilt heute erst recht. (…)
Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein hat die Broschüre „Schuldenfrei. Schuldnerberatung als professionelle Hilfe in Schleswig-Holstein“ in Einfacher Sprache veröffentlicht.
Die Nennung von Schleswig-Holstein im Titel sollte nicht von der Lektüre und Nutzung abhalten. Die dortige Beratungslandschaft wird nur recht kurz dargestellt und dann gibt es bundesweit gültige Hinweise.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
So läuft die Beratung bei uns ab
Beratungs-Ablauf Kurz-Info
So können Sie sich auf den ersten Termin vorbereiten
Das erste Beratungsgespräch
• Das Wichtigste zuerst
• Ansprüche auf Geld vom Staat prüfen
• Klarheit über Einnahmen und Ausgaben bekommen
• Übersicht bekommen:Wie viele Schulden haben Sie insgesamt?
• Weitere dringende Probleme bearbeiten
• Möglichkeiten, Schulden abzubauen
Der Paritätische hat eine Übersicht zum Thema erstellt. „Wohnen als ein drängendes Problem adressieren viele Parteien, doch über die Frage, mit welchen Maßnahmen mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, darüber liefern die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien sehr unterschiedliche Antworten. Hier werden die zentralen Vorhaben zum Thema Mieter*innenschutz, sozialer und gemeinnütziger Wohnungsbau, Wohnungslosigkeit und Baupolitik zusammengefasst.„
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft Schuldnerberatung (m/w/d).
sucht zum 01.04.2025 eine/n Schuldner- und Insolvenzberater*in (m/w/d).
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leitung der Schuldnerberatung (m/w/d).