Der Arbeitskreis Inkassowatch beobachtet immer häufiger, dass ohne ausreichenden Grund von diversen Anwaltskanzleien und Inkassobüros Forderungen im Insolvenzverfahren als „deliktisch“ gem. §302 InsO angemeldet werden. Daher bittet der AK um Meldungen von Missbräuchlichen Anmeldungen von angeblich „deliktischen Forderungen“ nach §302 InsO.
Den Aufruf im Volltext, nebst Meldeadresse finden Sie im PDF Format hier.