Schuldneratlas 2019 der Creditreform erschienen

Danch sei die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland erstmals seit 2013 leicht zurückgegangen. Auch die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinke geringfügig. Grund hierfür ist laut Creditreform u.a. das Wachsen der Bevölkerung durch Zuwanderung. Zum Stichtag 1. Oktober 2019 betrug die Überschuldungsquote bundesweit exakt 10 Prozent. Damit sind weiterhin über 6,9 Millionen Bürger überschuldet und weisen ”nachhaltige Zahlungsstörungen“ auf. Das sind rund 10.000 Personen weniger als im vergangenen Jahr (minus 0,1 Prozent).
7,65 Prozent der Frauen über 18 Jahre gelten als überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört, bei den Männern sind es aktuell rund 12,5 Prozent. Die Überschuldungsfälle nahmen bei den Frauen in 2019 weiter zu (2,7 Millionen; plus 6.000 Fälle), bei den Männern nahmen sie weiter ab (4,2 Millionen; minus 16.000 Fälle).
Der Faktor ”Altersüberschuldung“ gewinnt weiter an Bedeutung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der verschuldeten Rentner über 70 Jahre mit zusätzlichen 118.000 Fällen auf insgesamt 381.000 Menschen um fast die Hälfte angestiegen (plus 45 Prozent). Die Überschuldungsquote (2,95 Prozent) bleibt allerdings weiterhin deutlich unter den Vergleichswerten anderer Altersgruppen. Im Langzeitvergleich 2013 / 2019 wird die überdurchschnittliche Zunahme mit einem Anstieg von 243 Prozent deutlich. Ganz anders ist die Entwicklung von Überschuldungszahl und -quote bei den Jüngeren: Hier waren 12,13 Prozent (minus 1,34 Punkte) oder 1,42 Millionen junge Menschen in Deutschland unter 30 Jahre überschuldet (minus 167.000 Fälle).

Quelle: Pressemitteilung der Creditreform vom 14.11.2019

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Stiftung Warentest zum Basiskonto: Wer arm ist zahlt viel mehr

Eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest hat gezeigt, dass Personen, die arm sind und über kein regelmäßiges Einkommen verfügen, für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger zahlen . Bei den teuersten Banken kostet die Kontoführung in der Filiale für den Modellkunden rund 250 Euro im Jahr. Sozialhilfeempfänger, Geflüchtete oder Wohnungslose haben häufig nur Anspruch auf ein Basiskonto und zahlen dafür besonders viel, bei den teuersten Banken mehr als 200 Euro im Jahr. Teilweise sind die Basiskonten sogar noch teurer als bei der letzten Untersuchung von Finanztest vor zwei Jahren. Vor allem die Kosten für den monatlichen Grundpreis oder die Überweisung per Papier sind gestiegen.

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 11.11.2019 (www.test.de)

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Verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht plant zügige Umsetzung europäischer Vorgaben zum Entschuldungsrecht.
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019 über Restrukturierung und Insolvenz schreibt vor, dass unternehmerisch tätige Personen Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Die Richtlinie ist bis zum 17. Juli 2021 umzusetzen; die Umsetzungsfrist kann aber einmalig um ein Jahr verlängert werden. (...)
Das deutsche Restschuldbefreiungsrecht hat seit seiner Einführung vor über 20 Jahren bewusst nicht danach unterschieden, ob der Schuldner oder die Schuldnerin einer unternehmerischen Tätigkeit nachgeht oder nicht. Die Richtlinie gibt keinen Anlass, daran etwas zu ändern – zumal sie die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu einlädt, auch für Verbraucherinnen und Verbrauchern dieselbe dreijährige Entschuldungsfrist vorzusehen.(...)
Um einen geordneten Übergang vom geltenden Recht zum künftigen Recht sicherzustellen, insbesondere um zu verhindern, dass Schuldnerinnen und Schuldner bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts systematisch dazu übergehen, die Einleitung des Verfahrens zu verzögern, um sich in den Genuss einer substantiell kürzeren Frist zu bringen, soll die dreijährige Frist allmählich und kontinuierlich eingeführt werden. Das vermeidet die Ausbildung eines Verfahrensstaus, infolge dessen die Kapazitäten von Schuldnerberatungsstellen, Gerichten und Verwalterbüros zunächst über einen längeren Zeitraum unterbelastet bleiben, um sich dann mit Inkrafttreten der Neuregelung in einer schwer bewältigbaren Verfahrensschwemme aufzulösen. Auch werden Ungerechtigkeiten vermieden, die entstünden, wenn die Frist von heute auf morgen verkürzt werden würde.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 7.11.2019

Informationsblatt zur schrittweisen Einführung der dreijährigen Frist

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Referentenentwurf eines „Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG)“ durch BMJV vorgelegt

Am 15. Oktober 2019 veröffentlichte das BMJV einen Gesetzentwurf für eine Reform der Vorschriften zum P-Konto. Bereits der Diskussionsentwurf wurde in vielen Stellungnahmen stark kritisiert. Dennoch wurden im Referentenentwurf im Vergleich zum Diskussionsentwurf nur minimale Änderungen vorgenommen.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJV zu finden:

Referentenentwurf PKofoG

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Bundesverfassungsgericcht zu ALG II Sanktionen

Bundesverfassungsgericht zu ALG II Sanktionen

Wenn ein ALG II-Bezieher gegen bestimmte Pflichten verstößt, muss er mit der Verhängung von Sanktionen (Strafmaßnahmen) rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass einige der Sanktionen in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung Nr. 74/2019 des BverfG vom 05.11.2019


Link zum vollständigen Urteil

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Stellungnahme des AK Inkassowatch und der BAG SB zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbrauchers…

Danach enthält der Referentenentwurf zahlreiche begrüßenswerte Verbesserungen für Schuldner und Verbraucher. Allerdings erscheinen nicht alle geplanten Maßnahmen geeignet, den erkannten und beschriebenen Missständen wirksam zu begegnen. Positiv sei der Ausschluss der sog. Kostendoppelung zu bewerten. Auch die Ausweitung und Konkretisierung von Aufklärungs- und Hinweisobliegenheiten bildet einen grundsätzlich zu begrüßenden Schwerpunkt im Referentenentwurf, dessen Ausgestaltung allerdings etliche Probleme aufwerfe und Fragen unbeantwortet lasse. Zwar seien die Bemühungen zur Reduzierung der Geschäfts- und Einigungsgebühr anzuerkennen, sie erscheinen jedoch halbherzig und angesichts der Komplexität der bestehenden Probleme insgesamt wenig geeignet, die erkannten und im Referentenentwurf beschriebenen Missstände zu beseitigen. Unbefriedigend gelöst seien außerdem die vorgestellten Überlegungen zur Inkassoaufsicht.

Die Stellungnahme sowie weitere Informationen können unter www.inkassowatch.org abgerufen werden.

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Fortbildung – Verhandlungen mit Gläubigern in der Schuldner- und Insolvenzberatung

Für die Fortbildung, die am 22.10.2019 in Bremen stattfindet, sind noch Plätze verfügbar. Eine Anmeldung ist noch bis zum 13.September 2019 unter info@fsb-bremen.de möglich.
Die Ausschreibung sowie weitere Informationen zu der Fortbildung können hier abgerufen werden: FSB - Veranstaltungen

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