iff-Überschuldungsradar „Restschuldbefreiung – wohin geht die Reise?“

Das aktuelle iff-Überschuldungsradar skizziert die entschuldungsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie und diskutiert die anstehende Umsetzung durch eine Reform der Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht. In diesem Zusammenhang wird auch für eine partielle Neuausrichtung des deutschen Entschuldungsrechts plädiert.

Der Autor Dr. Jan-Ocko Heuer setzt sich hierbei mit der am 16. Juli 2019 in Kraft getretenen”Restrukturierungsrichtlinie“ der Europäischen Union (EU) auseinander.

Quelle und weitere Informationen: iff - Überschuldungsradar 2019/14

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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.12.2018, Az. L 5 KR 110/18

Säumniszuschläge haben jeweils zur Hälfte einen Zins- und einen Zwangsgeldcharakter. Sie sind demnach ein Druckmittel eigener Art, dass den Schuldner zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll. Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit entfällt jedoch der Sinn der Zwangsgeldcharakters, so dass der Säumniszuschlag ab diesem Zeitpunkt um 50 % zu kürzen ist.

Gegen die Entscheidung wurde die zugelassene Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim BSG unter dem AZ: B 12 KR 20/19 R anhängig.

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BAföG-Änderung – Neue Erlassregelung- gilt befristet auch für Altfälle

Die Bedarfssätze sowie der Förderungshöchstsatz beim BAföG werden ab August 2019 angehoben. Auch die Einkommens- und Vermögensfreibeträge für Studierende werden erhöht. Auch bei der Rückzahlungsverpflichtung wird es Änderungen geben.
So wird u.a. im Gesetz die Möglichkeit eines vollständigen Erlasses der Darlehensschuld geregelt (§ 18 Absatz 12 n.F. BAföG). Darlehensnehmer*innen, die aufgrund geringen Einkommens ihre BAföG-Schulden nicht tilgen können, wird (von Amts wegen) nach 20 Jahren die Restschuld aus früherem BAföG-Bezug erlassen, wenn sie in dieser Zeit ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben. Durch diese Regelung soll Verschuldungsängsten bei Studienbeginn entgegengewirkt werden. Bei leichter Verletzung der Pflichten kann die Darlehensschuld zur Vermeidung einer ”unbilligen Härte“ auf Antrag erlassen werden.
Der Erlass wird für einen befristeten Zeitraum auch auf Altfälle ausgeweitet (§ 66a Absatz 7 n.F. BAföG). Schuldner*innen können danach ab dem 01.09.2019 innerhalb einer Frist von sechs Monaten durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens die Erlassregelung anzuwenden ist.
Auch die neuen Freistellungsregelungen (§18a n.F. BAföG) sind auf Altfälle auf diesem Weg übertragbar.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie www.bafoeg-rechner.de

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Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz veröffentlicht

Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Restrukturierung und Insolvenz ist am 26. Juni im Amtsblatt (L 172/18) veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Nun beginnt die zweijährige Umsetzungsfrist.
Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz

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Landgericht Gera, Beschluss vom 17.01.2019, 5 T 323/18

Die Angabe eines "Erinnerungswertes" von 1,00 € bzw 0,01 € ist zulässig und entspricht den Anforderungen an das Forderungsverzeichnis. wenn der Schuldner sich ausreichend bemüht hat, aktuelle Forderungsaufstellungen zu erhalten.

Aus den Gründen:
(...) Anzugeben sind alle Gläubiger mit Rechtsform und Anschrift sowie die Höhe der Forderung, auch wenn diese strittig ist. Allerdings macht das Fehlen einzelner Gläubiger oder Forderungen den Antrag nicht unzulässig, jedoch muss der Schuldner gebührende Anstrengungen unternehmen, um ein vollständiges Verzeichis zu erstellen.
Diesen Anforderungen wird das Verzeichnis des Schuldners hier gerecht. Er hat sämtliche ihm bekannten und möglichen Gläubiger aufgeführt. Er hat sich bemüht, die aktuelle Forderungsaufstellung zu erfahren und hat über die Angabe von Forderungen mit 0,01 € bzw 1,00 € kenntliche gemacht, dass ihm die Forderungshöhe nicht bekannt ist.

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Aktionswoche Schuldnerberatung

Auch das Fachzentrum Schuldenberatung und die ihm angeschlossenen Beratungsstellen beteiligen sich mit einer Aktion auf dem Bremer Marktplatz an der Aktionswoche Schuldnerberatung.
Die Informationsveranstaltung unter dem Motto "Albtraum Miete" findet am Freitag, den 7. Juni 2019 von 10 bis 14 Uhr auf dem Marktplatz statt.

Pressemitteilung FSB - Aktionswoche Schuldnerberatung

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Filmtipp: PUSH- Für das Grundrecht auf Wohnen

Der Dokumentarfilm PUSH untersucht, warum wir es uns nicht mehr leisten können, in unseren Städten zu wohnen. Eine Unterkunft ist ein fundamentales Menschenrecht, eine Voraussetzung für ein sicheres und gutes Leben. Aber in Städten weltweit werden die Chancen auf bezahlbare Wohnungen immer schwieriger. Wer sind die Akteure und was sind die Faktoren, die Wohnraum zu einem der größten Probleme der heutigen Zeit machen?
Filmstart ist der 06. Juni 2019

Quelle und weitere Informationen gibt es hier: PUSH- Für das Grundrecht auf Wohnen

Auch die Aktionswoche Schuldnerberatung befasst sich in dieser Woche unter dem Titel "Albtraum Miete" mit der Problematik "Wohnraum finden - erhalten - sichern".

Die Bremer Schuldnerberatungsstellen beteiligen sich an der Aktionswoche mit einem Stand auf dem Bremer Marktplatz am Freitag, den 07.06.2019 von 10 bis 14 Uhr.

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Überschuldungsstatistik – Mietschulden

Im Jahr 2018 waren deutschlandweit zwei von zehn überschuldeten Personen, die bei einer Schuldnerberatungsstelle Hilfe suchten, von Mietschulden betroffen. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2018 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 3. bis 7. Juni 2019 mit. Zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern (einschließlich Berlin) gibt es deutliche Unterschiede: In den neuen Ländern ließ sich fast jeder Dritte (31 %) aufgrund von Mietschulden in einer Schuldnerberatungsstelle beraten, wohingegen dies im früheren Bundesgebiet mit 18 % für nur knapp jede fünfte überschuldete Person zutraf.

Weitere Informationen unter www.destatis.de

Quelle: Pressemitteilung Nr. 207 vom 03.06.2019

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