Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können. Neben weiteren Regelungen für ZahlungsDienstleister enthält das Gesetz auch Verbesserungen für die Verlängerung von Wohnimmobilienkrediten. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensnehmer muss in solchen Fällen nicht mehr durchgeführt werden.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 348 vom 31.05.2017

-- Delivered by Feed43 service

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Das Gesetz enthält diverse Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen. Nun wurde eine wissenschaftliche Studie zur Evaluierung des Gesetzes veröffentlicht. Der Evaluierungsbericht bestätigt dabei grundsätzlich die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, enthält aber auch eine Reihe von Diskussionspunkten für eine mögliche Weiterentwicklung des Gesetzes.
Das BMJV wird die Ergebnisse der Evaluierung in den nächsten Monaten mit den beteiligten Kreisen erörtern und hierbei auch alternative Vorschläge für eine Verbesserung des Schutzes vor unseriösen Geschäftspraktiken in die Diskussion einbeziehen.

Quelle: bmjv.de

-- Delivered by Feed43 service

AG Münster Beschl. vom 7.2.2017, Az. 73 IK 105/10

Eine arbeitsrechtliche Abfindung kann in vollem Umfang gem. § 850i ZPO Abs. 1 ZPO unpfändbar sein, wenn ansonsten mit Sicherheit ein SGB-II-Leistungsbezug des Schuldners droht.

Anmerkung Kai Henning:

Diese Entscheidung bietet Gelegenheit zu einem Blick auf eine arbeitsrechtliche Abfindung, die dem Schuldner in seinem Arbeitsverhältnis zustehen kann. Zunächst ist schon bei der Verhandlung über eine Abfindung zu bedenken, dass sie grundsätzlich in vollem Umfang pfändbar ist. Die Pfändungstabelle ist auf sie nicht anzuwenden, da die Abfindung kein laufendes Einkommen ist. Der Schuldner sollte also bei Beendigung des Arbeitsverhältnis Alternativen prüfen. Bspw. kann das Arbeitsverhältnis noch eine gewisse Zeit bei gleichzeitiger Freistellung des Schuldners fortbestehen. Wird die Abfindung vereinbart, sollte gleichzeitig an den gem. § 850i Abs. 1 ZPO erforderlichen Schutzantrag gedacht werden, der rechtzeitig gestellt werden sollte.

Das AG Münster stellt zu Recht fest, dass die Pfandfreistellung nicht an zeitliche Fristen gebunden ist, sondern sich nach den jeweiligen Verhältnissen des Einzelfalls richtet. Dies kann auch dazu führen, dass die gesamte Abfindung unpfändbar ist.

Quelle: InsO-Newsletter Kai Henning, Mai 2017

-- Delivered by Feed43 service

Bessere Vergleichbarkeit bei Telekommunikationsverträgen

Am 1. Juni 2017 tritt die "Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt" (von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erlassen) in Kraft. Ziel der Verordnung, die für Festnetz- und Mobilfunkangebote gilt, ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Produkte zu vergleichen und so eine bessere Entscheidung bei der Wahl seiner Telekommunikations-Dienste treffen zu können. Dies soll unter anderem durch die Einführung von Informationspflichten erreicht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.verbraucherzentrale-bremen.de

-- Delivered by Feed43 service

Udo Reifner in der Hörfunkreihe „Der Talk“

Udo Reifner ist Jurist und Soziologe, sein Thema ist das Geld, die Macht, die es ausüben kann, die sozialen Verwerfungen, die durch den oft zweifelhaften Geldfluss entstehen können, die Ungerechtigkeiten am Kapitalmarkt.
Im Gespräch mit Andreas Kuhnt geht es um die Rolle des Geldes für unser Zusammenleben, um Geldmythen, Kapitalmärkte und Finanzkrisen.

Zu hören unter: http://www.ndr.de/info/sendungen/talk/Der-Talk,sendung622914.html

-- Delivered by Feed43 service

Doku 37 Grad: Schulden. Pleite, Insolvenz. Wie Profis helfen

Die ZDF-Doku 37 Grad beschäftigt sich heute Abend mit dem Thema Schulden: unbezahlte Rechnungen, überzogene Konten, Mahnbescheide, am Ende der Gerichtsvollzieher. Schulden können zu einem riesigen Problem werden. Wie können Profis helfen? Die Sendung "Schulden. Pleite, Insolvenz. Wie Profis helfen" ist heute um 22:45 Uhr im ZDF zu sehen. -- Delivered by Feed43 service

Basiskonto offenbart Schwachstellen

Eine Umfrage der VZ Rheinland-Pfalz zeigt mangelnde Auskunftsbereitschaft und komplizierte Preisgestaltung.
Das Basiskonto, das vorrangig für weniger zahlungskräftige Verbraucher gedacht is, erfüllt in der Praxis häufig nicht seinen gesetzlichen Auftrag. Zu dieser Auffassung kommt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einer Umfrage bei 52 Banken und Sparkassen im Land. Dabei haben weniger als die Hälfte der Institute die Fragen überhaupt beantwortet.
Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein, aber die erhobenen Entgelte müssen laut Gesetz angemessen und marktüblich sein. Das heißt, sie dürfen nicht teurer als vergleichbare Konten bei dem jeweiligen Kreditinstitut sein. Da allerdings viele Kreditinstitute in der letzten Zeit die Gebühren beim Girokonto erhöht haben und teilweise auch komplizierte Preismodelle entwickelt haben, fällt die Vergleichbarkeit nicht mehr so leicht. Die Umfrage habe gezeigt, dass das Basiskonto in der Regel nicht das günstigste Kontomodell ist, die Bandbreite der jährlichen Kosten liege zwischen kostenlos und mehr als 100 Euro.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 22.05.2017

-- Delivered by Feed43 service

Grüne gegen hohe Kontogebühren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute und fordert mehr Transparenz. In einem Antrag diesbezüglich heißt es, es müsse sichergestellt werden, dass die Verbraucher die Kosten der Konten vergleichen können, auch müssten Leistungen im Rahmen der üblichen Führung eines Kontos bereits durch Kontoführungsgebühr abgedeckt sein. Verlangt werden auch Einschränkungen beim Recht der Banken, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Außerdem sollten steigende Kontokosten nicht zu einem faktischen Ende des Anspruchs auf ein Basiskonto führen.

Zudem soll die Gebührenhöhe beim Abheben an fremden Geldautomaten begrenzt werden. Auch die Dispositions- und Überziehungszinsen sollen auf ein Niveau begrenzt werden, "das zu dem wirtschaftlichen Risiko und Interesse der Kreditinstitute in angemessenem Verhältnis steht".

Die Fraktion weist darauf hin, dass Banken und Sparkassen angesichts des Rückgangs der Zinsmargen verstärkt nach "alternativen Einnahmemöglichkeiten" suchen würden. Dies habe zu einer zunehmenden Aufsplitterung von Kontomodellen und Entgelten geführt. Mit dem Argument notwendiger Gebührensteigerungen sei das nicht zu begründen. Das Angebot werde zunehmend unübersichtlich und schwer vergleichbar.

Quelle: hib - Heute im Bundestag Nr. 322 vom 18.05.2017

-- Delivered by Feed43 service