Aktionswoche Schuldnerberatung

Vom 19.06. bis 23.06.2017 findet die Aktionswoche Schuldnerberatung statt. Thema der diesjährigen Aktionswoche ist "Überschuldete brauchen starke Beratung".

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung laden die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Berlin e. V. und die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände Fachpublikum und Interessierte ein, mit Vertretern der Wissenschaft, der Politik und der
Schuldnerberaterpraxis zum Thema ”Überschuldete brauchen starke Beratung“ zu diskutieren.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage www.aktionswoche-schuldnerberatung.de

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Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht

Die Armutsrisikoquote in Deutschland lag im Jahr 2014 bei knapp 16 Prozent. Das ergibt sich aus dem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (18/11980) vorliegt. Trotz der guten Konjunktur und der Beschäftigungszuwächse sei "eher ein Anstieg" zu verzeichnen. Insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende und niedrig Qualifizierte haben dem Bericht zufolge ein sehr hohes Risiko, von Armut betroffen zu sein. Weiterhin seien Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich betroffen.

In Deutschland beziehen zwischen sieben und acht Millionen Menschen Leistungen aus den Mindestsicherungssystemen. Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen dabei mit knapp sechs Millionen Menschen die größte Gruppe. Dazu gehören auch die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 283

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Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017

Im Bundesgesetzblatt wurde die "Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017" veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750), durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden.

Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.

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Schulden erfolgreich bewältigen

Die BAG SB hat eine neue Broschüre über den Beck Verlag herausgegeben " Schulden erfolgreich bewältigen, von der Pfändung bis zur Privatinsolvenz". Es wird über Schuldnerrechte informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet. Es gibt zahlreiche Beispiele sowie ein kleines Lexikon sowie Internetadressen für weitere Hilfen.
Autoren der Broschüre sind unsere Referenten des FSB, Frank Lackmann und Esther Binner.
Die Broschüre ist zunächst über den Beck Shop oder dem örtlichen Buchhandel zu erhalten.

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Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ …

Das ”Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2017 I S. 654) und ist am 05.04.2017 in Kraft getreten.

- InsO-Synopse: http://www.buzer.de/gesetz/317/v204531-2017-04-05.htm
- Bundestagsinformationen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/699/69927.html

Quelle: LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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Umzug FSB

Liebe FSB-Freunde, Mitglieder und Nutzer,
der Umzug ist (fast) vollbracht. Die Telefone, das Internet und Fax funktionieren wieder unter den bekannten Kontaktdaten.
Wir danken für die Geduld während der komplizierten letzten Zeit. Wir hoffen, dass sich nun langsam alles wieder einpendelt.
Wir wünschen allen eine schöne erholsame Osterzeit.
Das FSB ist dann am Dienstag nach Ostern wieder zu erreichen.

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Keine sog. Vorwirkung von Versagungsgründen bei § 287a InsO

Das Landgericht Nürnberg-Fürth führt mit Beschluss vom 20.4.2016 - 11 T 2794/16 - aus:

- Wird auf einen zulässigen Restschuldbefreiungsantrag die Feststellung, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen kann, abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Versagung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO vorliegen, ist dagegen die sofortige Beschwerde nach § 6 InsO i.V.m. § 287a Abs. 1 Satz 2 InsO analog zulässig.

- Eine Prüfung, ob bereits Versagungsgründe vorliegen könnten, findet im Rahmen der Feststellung nach § 287a Abs. 1 Satz 1 InsO nicht statt.

Hierzu gibt es weitere Entscheidungen:
AG Hamburg vom 08.12.2015 - 67g IN 357/14 -
LG Dessau-Roßlau vom 06.05.2015 - 8 T 108/15 -
AG Hamburg vom 19.02.2015 - 68 c IK 3/15

Quelle: LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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