Die Inkasso Falle – Geldeintreibern auf der Spur – neue Dokumentation auf ZDFinfo

Schulden sind ein Milliardengeschäft für Inkasso-Unternehmen. Über die Hälfte aller Forderungen sind unberechtigt oder überteuert. Verbraucherschützer und Schuldnerberater beklagen seit Jahren, dass viele Geldeintreiber unseriös arbeiten. Über die Hälfte aller Forderungen seien unberechtigt, in fast zwei Dritteln aller Fälle würden zu hohe Gebühren verlangt. Die Tricks der Inkasso-Abzocker sind vielfältig: Sie reichen von Fantasiegebühren über mehrfach gestellte Forderungen bis hin zu Wucherzinsen. So wird auch aus einer ursprünglich geringen Forderung schnell ein riesiger Schuldenberg.Die investigative Dokumentation von Andreas Baum deckt im In- und Ausland auf, wie das Geschäft mit der Inkasso-Abzocke funktioniert, wer davon profitiert und wer die Leidtragenden sind. Expertinnen und Experten geben Tipps, zeigen, woran man unberechtigte oder überhöhte Forderungen erkennt und wie man sich erfolgreich dagegen wehrt.

Der Sendetermin der Dokumentation ist Sonntag, der 03.Mai um 20:15 Uhr auf ZDFinfo.

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Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 22.4.2020 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Dies teilte das BMJV in seiner gestrigen Pressemitteilung mit. Der Regierungsentwurf sowie eine Übersicht über die Neuregelungen sind auf der Homepage des BMJV abrufbar.

Quelle und weitere Informationen: Homepage des BMJV

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AG Zeven zur Übertragung von Guthaben auf dem P-Konto

Das AG Zeven hat am 13.03.2020 eine sehr wichtige und richtige Entscheidung getroffen:

Wird Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und darf dieses gemäß S 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst nach Ablauf des nächsten Monats, der auf den Zahlungseingang folgt, an den Drittschuldner ausgezahlt werden, dann kann dieses Guthaben in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden, soweit der Schuldner über das Guthaben nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft. Die Übertragungsmöglichkeit nach § 850 k Abs. 1 Satz 3 ZPO gilt auch für das Sperrguthaben aus S 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO (in Anwendung von BGH Urteil vom 4.12.2014 ? IX ZR 115/14).

Das Urteil steht als Scan unter Arbeitsmaterialien zur Verfügung.

AG Zeven Urteil vom 13.03.2020

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Beratung in Zeiten der Coronakrise

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) hat sich mit der aktuellen Situation und den daraus resultierenden Änderungen und Einschränkungen in der Beratungspraxis befasst. Viele Beratungseinrichtungen stehen momentan vor dem Problem, wie auch in diesen schweren Zeiten die Beratung bestmöglich weitergeführt werden kann. Themen wie Online- und Telefonberatung erlangen plötzlich eine viel größere Bedeutung und müssen zeitnah umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang hat die DGSF zwei Handreichungen veröffentlicht.

Diese sind auf der Homepage der DGSF unter
Onlineberatung in Zeiten der Coronakrise

und

Krisenberatung am Telefon und per Video in Zeiten von Corona

abrufbar.

Quelle: dgsf

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Corona-Pandemie: Kündigungsschutz für Mieter und Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende

Die gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende treten am 01.04.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 30.06.2020.

Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, sind am 01.04.2020 die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas in Kraft getreten.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 01.04.2020

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Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Mit der jetzt erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht treten die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft und gelten vorerst bis 30.09.2020.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt: "Die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten gibt in Bedrängnis geratenen Unternehmen die nötige Luft, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Die Vorschriften gelten rückwirkend zum 01.03.2020, damit verhindert wird, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für einige Unternehmen, die von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sind, bereits zu spät kommt. Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflichten ist ein wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern."

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 28.03.2020

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AGSBV fordert unbürokratische Anpassung von Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto aufgrund der aktuellen Corona-Lage

In der aktuellen Corona-Lage ist die zeitnahe und unbürokratische Sicherung pfändungsfreier Beträge auf einem gepfändeten Konto nicht hinreichend gewährleistet. Daher hat die AG SBV eine Positionierung zu notwendigen Anpassungen verfasst und das Papier u.a. an das BMJV und auch Vertretern der Kreditwirtschaft gesandt. Die Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto sollten deshalb unbürokratisch angepasst und die beteiligten Stellen zu einem pragmatischen Umgang angehalten werden durch:
Erweiterte Bescheinigung von Leistungen durch anerkannte Stellen, Sensibilisierung der Vollstreckungsgerichte, Aufhebung bestimmter Formvorschriften, Schutz der Leistungen aus Corona-Hilfspaketen.

Das Papier kann auf der Homepage der
AG SBV abgerufen werden

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Forderungseinzug während der Corona-Pandemie

Die BAG SB hat im Rahmen der Corona-Pandemie einen offenen Aufruf an alle Inkassounternehmen und Mahnanwälte gestartet. Es wird gefordert Mahnläufe deutlich zu reduzieren, Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen, Ratenzahlungsvereinbarungen fair zu gestalten und Stundungen zu gewähren.

Das Fachzentrum Schuldenberatung unterstützt diesen Aufruf ausdrücklich. Der vollständige Aufruf kann auf der Homepage der BAG heruntergeladen werden:

BAG-SB

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