Forderungen der NAK zur Sicherstellung von Leistungsansprüchen durch den analogen Zugang zu Behörden

Nationale Armutskonferenz: Digitale Angebote und Telefon-Hotlines können das persönliche Gespräch und die Beratung nicht ersetzen. Es ist Aufgabe des Staates neben der gesetzlichen Regelung von online-Zugängen (vgl. Onlinezugangsgesetz – OZG) auch weiterhin sicherzustellen, dass Bürger*innen zu den üblichen Geschäftszeiten des jeweiligen Dienstleisters / der jeweiligen Behörde / des jeweiligen Sozialleistungsträgers über einen lokalen analogen Zugang ihre Anliegen persönlich vorbringen können.

Für den Bereich der Sozialleistungen erscheint es sinnvoll, dies im Gesetz z. B. in § 16 Abs. 1 SGB I klarzustellen, dass die Anträge „formfrei, auch mündlich zu Protokoll“ gestellt werden können. Diese Ergänzung macht es für Leistungsberechtigte (und Verwaltungspersonal) deutlicher als bisher, dass sie aufgrund von fehlenden Antragsvordrucken oder Unzuständigkeit nicht abgewiesen werden dürfen. Nur durch einfachere und nachvollziehbarere Gesetze werden diese bürgerfreundlicher – und analoge Zugänge müssen weiterhin garantiert werden.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sozialleistungsträger vor Ort die tatsächliche Erreichbarkeit von Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies muss u.a. durch die Nennung von Ansprechpersonen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf Bescheiden, die Einrichtung eines Notfalltresens, an dem täglich Dokumente gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden können, die Einrichtung einer täglichen, persönlichen Notfallsprechzeit sowie einen Scanservice für Unterlagen, die direkt in die Fallakten eingepflegt werden, erfolgen.

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EuGH: Missbräuchliche Klausel in einem durch die Familienwohnung gesicherten Verbrauchervertrag

PM des EuGH zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-598/21 | Všeobecná úverová banka: “In der Slowakei gewährte die Bank Všeobecná úverová banka zwei Kunden einen über einen Zeitraum von 20 Jahren zu tilgenden Verbraucherkredit. Die Kunden stellten ihr Familienhaus als Sicherheit. Wegen eines im ersten Jahr der Laufzeit des Vertrags eingetretenen Zahlungsverzugs bei drei Monatsraten über einen Betrag von etwa 1 000 Euro nahm die Bank eine Klausel über die vorzeitige Fälligstellung in Anspruch. Aufgrund dieser Klausel konnte sie die vorzeitige Rückzahlung des gesamten noch ausstehenden Betrags verlangen und die außergerichtliche Versteigerung der Familienwohnung veranlassen. Die Kunden haben bei einem slowakischen Gericht beantragt, diese Versteigerung auszusetzen, die ihrer Ansicht nach ihre Verbraucherrechte verletzt.

Das slowakische Recht gestattet die Anwendung einer solchen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung, wenn der Kreditnehmer bei drei Monatsraten in Zahlungsverzug ist und der Kreditgeber eine zusätzliche Benachrichtigungsfrist von 15 Tagen eingehalten hat. Die Gerichte haben nicht zu prüfen, ob diese Klausel in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Pflichtverletzungen des Verbrauchers im Verhältnis zur Höhe und Laufzeit des Kredits steht. Das slowakische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob eine solche gerichtliche Kontrolle mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. soll institutionelle Förderung ab 2024 erhalten

In den Beratungen zum Haushalt des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums hat sich die Ampel vergangene Woche dafür eingesetzt, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) mit einer institutionellen Förderung von jährlich 490.000 Euro auszustatten. Der Haushalt wird Ende November abschließend im Bundestag beraten.

Eine auf Dauer angelegte institutionelle Förderung bringe deutlich mehr Planungssicherheit und werde die Arbeit für überschuldete Menschen spürbar voranbringen, hieß es von Regierungsseite. 2022 waren erstmals Finanzmittel zur Stärkung ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt worden, die in diesem Jahr verdoppelt worden waren. Mit der nun geplanten institutionellen Förderung werde soziale Verbraucherpolitik umgesetzt, die verletzliche Gruppen besonders im Blick habe.

„Jede einzelne Beratung, jedes einzelne Projekt ist wichtig und gut! Doch allein können die Beratungsstellen nicht die notwendigen strukturelle Änderungen erzielen, die wir z.B. bei der Gesetzgebung brauchen. Durch die Förderung der BAG-SB bekommen die sechs Millionen ver- und überschuldeten Haushalte sowie die Schuldnerberatungskräfte in Deutschland eine gemeinsame Stimme“, sagte Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.

Quellen und mehr:

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen überhöhter Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen

Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 95/2023 vom 3. November 2023 – Beschluss vom 22. September 2023, 1 BvR 422/23

“Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen eine sozialgerichtliche Entscheidung über die Höhe der Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung richtet. Die Sache wird an das Sozialgericht zurückverwiesen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen zu bestimmten Krankenkassenleistungen Zuzahlungen erbringen. Diese Zuzahlungen sind begrenzt durch eine Belastungsgrenze von regelmäßig 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für Bezieher bestimmter Sozialleistungen wird die Belastungsgrenze nach der Regelbedarfsstufe 1 des SGB XII bestimmt, sodass ihnen geringere Zuzahlungen zugemutet werden.

Die gesetzlich versicherte Beschwerdeführerin lebt in einem Pflegeheim. Mit Ausnahme eines Betrags von 143,92 Euro setzte sie ihre gesamte Altersrente für den Eigenanteil an den Heimkosten ein. Auf Antrag der Beschwerdeführerin setzte ihre Krankenkasse die Belastungsgrenze für Zuzahlungen von 132,04 Euro für das Jahr 2022 fest, wobei sie ihre, im Vergleich mit der Regelbedarfsstufe 1 höheren Renteneinkünfte heranzog.

Wenn die Rente auf ein falsches Konto geht

Auf sozialberatung-kiel.de weist Helge Hildebrandt auf ein Anerkenntnis der Deutschen Rentenversicherung vor dem SG Kiel, Aktenzeichen S 7 R 2/23 ER hin:

Überweist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einem Rentner seine Rente auf ein von diesem nicht angegebenes Konto, muss sie das Geld vom Inhaber dieses Kontos zurückfordern und dem Rentenbezieher seine Rente unverzüglich erneut auf das richtige Konto überweisen. 

Vergleiche auch § 47 SGB I sowie unsere Beiträge SG Koblenz: Rentenversicherungsträger muss bei Zahlung aufs falsche Konto erneut zahlen und ALG II: Jobcenter muss auf das vom Leistungsempfänger bestimmte Konto zahlen.

Studie: Armut ist Risiko für Demokratie – Indizien für Zunahme der Einkommensungleichheit in der Krise

“Die Einkommen in Deutschland sind heute sehr ungleich verteilt, wenn man die Entwicklung seit Ende der 1990er Jahre vergleicht. Zudem gibt es Indizien dafür, dass die Einkommensungleichheit während der Coronajahre erneut gestiegen ist und 2022 fast auf diesem Höchststand verharrte. Auch die Armutsquote liegt mit 16,7 Prozent 2022 spürbar höher als vor Beginn der Pandemie, gegenüber 2021 ist sie geringfügig gesunken.

Insbesondere dauerhafte Armut (mindestens fünf Jahre in Folge) hat die gesellschaftliche Teilhabe schon vor der jüngsten Teuerungswelle stark eingeschränkt: Dauerhaft Arme müssen etwa deutlich häufiger auf Güter des alltäglichen Lebens wie neue Kleidung oder Schuhe verzichten, sie können seltener angemessen heizen. Und sie machen sich zudem deutlich häufiger Sorgen um ihre Gesundheit und sind mit ihrem Leben unzufriedener.

Auch das Gefühl, anerkannt und wertgeschätzt zu werden und das Vertrauen in demokratische und staatliche Institutionen hängen stark mit dem Einkommen zusammen. Arme empfinden weitaus häufiger als Menschen mit mehr Geld, „dass andere auf mich herabsehen“, wobei das Problem unter Menschen in dauerhafter Armut noch weitaus ausgeprägter ist als bei temporärer Armut: Fast jeder Vierte unter den dauerhaft Armen sagt, von anderen geringgeschätzt zu werden.

Mit materiellen Einschränkungen und dem Gefühl geringer Anerkennung geht bei vielen Betroffenen eine erhebliche Distanz zu zentralen staatlichen und politischen Institutionen einher: Mehr als die Hälfte der Armen hat nur wenig Vertrauen in Parteien und Politikerinnen. Rund ein Drittel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. (…)

Um gegenzusteuern, heben sie [die Forschenden] mehrere Maßnahmen hervor:

DGB: Das Bürgergeld ist nicht zu hoch – die Löhne sind zu niedrig

Seit dem Beschluss für ein höheres Bürgergeld ab Januar 2024 sorgen sich Arbeitgeber und Politiker*innen von CDU und FDP über den Abstand zwischen Bürgergeld und Löhnen. Sie erzählen das Märchen von der bequemen sozialen Hängematte, fantasieren von grassierendem Sozialmissbrauch und Kündigungswellen von faulen Beschäftigten, die lieber Bürgergeld beziehen als zu arbeiten. Keine dieser Behauptungen ist von Fakten gestützt.

Quelle und mehr: Webseite des DGB

Bundestag: Linke fragt nach Initiative „Finanzielle Bildung“

Heutige Bundestagsmeldung: “Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/8996) nach der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung der Initiative „Finanzielle Bildung“. Wie aus der Vorbemerkung hervorgeht, wurde die Initiative im März 2023 von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgestellt und ziele darauf ab, die finanzielle Bildung in Deutschland zu verbessern. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche konkreten Ziele die Bundesregierung mit der Initiative verfolgt und welche Zielgruppen erreicht werden sollen. Zudem interessiert die Abgeordneten, wie die Initiative finanziell gefördert wird.”

Nationale Armutskonferenz (nak): Rund hundert Erwachsene und Kinder mit Armutserfahrung formulieren Forderungen an die Politik

Die Nationale Armurtskonferenz (nak) berichtet:

Auf dem 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin kamen mehr als 100 Beteiligte sowie Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland zusammen, um sich über ihre Situation auszutauschen, gesellschaftliche Probleme zu besprechen und ihre Forderungen auszuarbeiten. Ein Ergebnis des Treffens: Die Kinder und Jugendlichen formulierten einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz.

„Viele Teilnehmende schilderten ihre Wahrnehmung, dass die aktuellen politischen Debatten völlig an der realen Lebenssituation und der täglich erlebten Not von in Armut lebenden Menschen vorbeigehen“, berichtet Renate Antonie Krause aus Kiel, die das Treffen mit vorbereitet hat. „Statt wirksame Hilfen umzusetzen, werden Menschen in Armut ständig diskreditiert.“ So sei es völlig unklar, welche der mit dem Bürgergeld und der Grundsicherung verbundenen großen Versprechen überhaupt umgesetzt werden. „Im Bundeshaushalt sind die Mittel rapide zusammengekürzt worden, mit denen die individuelle Förderung ermöglicht werden sollten. Und die Menschen in der Grundsicherung im Alter sind überhaupt aus dem Blick geraten“, kritisiert Krause.

Dorothea Starker aus Oldenburg berichtet aus dem Workshop Zugang zu Sozialleistungen, dass die Zugangsprobleme für die Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen und Hilfen oft schwierig gestaltet seien.

Die Letzte macht das #LichtAus: Kampagne gegen die Sparpläne der Bundesregierung

“Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sieht einen Kahlschlag im sozialen Bereich vor. In den Bereichen, die die Finanzierung von Programmen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege betreffen, sind insgesamt Kürzungen in Höhe von 25 Prozent geplant.

Wir erheben gegen die Kürzungspläne unsere Stimme: sachlich, politisch, laut. Wir, das sind die 247.000 Beschäftigten, 277.000 Mitglieder und 70.000 Engagierten der AWO, die im Haupt- und Ehrenamt für Euch da sind. Wir wollen zeigen, was beim geplanten Haushalt auf dem Spiel steht. Unter dem Slogan „Die Letzte macht das Licht aus“ machen wir deutlich, dass mit der Sparpolitik der Bundesregierung buchstäblich das Licht ausgeht – und zwar in unseren sozialen Diensten und Einrichtungen. (…)

Am Mittwoch, den 08.11.23 lädt die AWO von 16:00-18:00 Uhr zur Kundgebung auf der Wiese vor dem Reichstagsgebäude (Platz der Republik) ein. Neben den AWO-Präsident*innen Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner werden Vertreter*innen aller Spitzenverbände der Deutschen Wohlfahrtspflege sprechen. Gemeinsam mit Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz, Diakonie, dem Paritätischen und ZWST fordern wir laut und deutlich: #SozialKürzungenStoppen, sonst geht in der sozialen Arbeit das #LichtAus. Wir freuen uns über Mitstreiter*innen auf unserer Kundgebung.”

Quelle und mehr: https://awo.org/kampagnen/licht-aus. Siehe auch Offener Brief gegen die Sparpläne