Damit das Geld im Ruhestand nicht knapp wird, sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine private Altersvorsorge angewiesen. Aber: Hohe Gebühren der privaten Anbieter schmälern das tatsächlich verwaltete Kapital und damit die spätere Rente. Es fehlt ein nichtkommerzielles, kostengünstiges Basisprodukt.
Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband
Faktenblatt zur Altersvorsorge
Damit das Geld im Ruhestand nicht knapp wird, sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine private Altersvorsorge angewiesen. Aber: Hohe Gebühren der privaten Anbieter schmälern das tatsächlich verwaltete Kapital und damit die spätere Rente. Es fehlt ein nichtkommerzielles, kostengünstiges Basisprodukt.
Kein Widerrufsrecht bei schwach verlaufendem Rentenfonds und rechtmäßigen Belehrungen
Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.08.2017 (12 U 97/17)
Ein frustrierender Rückkaufswert der eigenen Lebensversicherung in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung berechtigt bei rechtmäßiger Belehrung und hinreichenden Informationen nicht zum Widerruf.
Kein Widerrufsrecht bei schwach verlaufendem Rentenfonds und rechtmäßigen Belehrungen
Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.08.2017 (12 U 97/17)
Ein frustrierender Rückkaufswert der eigenen Lebensversicherung in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung berechtigt bei rechtmäßiger Belehrung und hinreichenden Informationen nicht zum Widerruf.
Schadensersatz für Bank nach missverständlichem SCHUFA-Problem
Urteil des OLG Brandenburg vom 02.08.2017 (4 U 142/16)
Eine als wirksame Kündigung missverstandene Kündigungsdrohung führte im vorliegenden Fall über die Kreditaufnahme bei einer anderen Bank zum Schadensersatz für die ursprüngliche Bank.
Schadensersatz für Bank nach missverständlichem SCHUFA-Problem
Urteil des OLG Brandenburg vom 02.08.2017 (4 U 142/16)
Eine als wirksame Kündigung missverstandene Kündigungsdrohung führte im vorliegenden Fall über die Kreditaufnahme bei einer anderen Bank zum Schadensersatz für die ursprüngliche Bank.
Online-Banking: Nicht jede SMS-TAN darf etwas kosten
Kreditinstitute dürfen beim Online-Banking künftig nicht mehr für jede SMS-TAN Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau entschieden. Der BGH sprach jedoch kein generelles Verbot für SMS-TAN-Gebühren aus.
Online-Banking: Nicht jede SMS-TAN darf etwas kosten
Kreditinstitute dürfen beim Online-Banking künftig nicht mehr für jede SMS-TAN Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau entschieden. Der BGH sprach jedoch kein generelles Verbot für SMS-TAN-Gebühren aus.
BGH stärkt Kundenrechte beim Bezahlen im Internet
Der Bundesgerichtshof hat die Verbraucherrechte im Internet gestärkt und die Sofortüberweisung, als einzige kostenlose Zahlungsmethode im Internet für unzulässig erklärt.
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