Gesetzesentwurf zum Zahlen ohne Bargeld muss nachgebessert werden

Zahlungsdienste sind die wichtigsten Finanzdienstleistungen für Verbraucher. Die Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) in Deutschland soll Zahlen ohne Bargeld günstiger, sicherer und transparenter machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt allerdings fest: Damit das gelingt, muss der vorgelegte Gesetzesentwurf nachgebessert werden.

BaFin-Intervention bei finanziellen Differenzkontrakten: Wichtiges Signal an die Politik

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Verbot von Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (CFD). Durch Nachschusspflichten können Verbraucher mehr Geld verlieren, als sie eingezahlt haben. Der vzbv unterstützt das Eingreifen der BaFin und fordert darüber hinaus eine Vertriebsbeschränkung für diese Art Anlageprodukte.

Fehlende Sicherheit bei der Versicherungsberatung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) in nationales Recht umzusetzen. Der vzbv fordert, die Regelungen für den Vertrieb von Versicherung an den Bedürfnissen der Verbraucher auszurichten und kritisiert in einer Stellungnahme die Koppelung von Versicherungsverkauf und Kreditvergaben.

Altersvorsorge muss einfacher werden

Der vzbv fordert eine radikale Vereinfachung der Altersvorsorge. Damit reagiert er auf den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in dem die betriebliche Entgeltumwandlung per Gesetz gestärkt werden soll.

Arbeitskraft angemessen absichern

Die Absicherung der Arbeitskraft ist für berufstätige Verbraucher von essentieller Bedeutung. Der vzbv ist der Ansicht, dass nur eine solidarische Absicherung im Rahmen der Sozialversicherung oder eines berufsständischen Versorgungswerks in der Lage ist, für eine angemessene Grundrente zu sorgen.

Immobilienblasen entstehen nicht durch Vergabe von Krediten an Verbraucher

Das Bundesministerium für Finanzen will mit dem Aufsichtsrechtergänzungsgesetz (FinErg Wohn) Risiken aus den Wohnimmobilienmärkten begegnen, um im Krisenfall die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten. Der vzbv sieht den Gesetzesentwurf jedoch kritisch, da das Kernproblem nicht die Vergabe von Krediten an Verbraucher ist.

Treuhänderin haftet für den widersprüchlichen Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

Urteil des OLG München vom 08.11.2016 (5 U 1353/16)
Eine Fondsanlegerin verklagte die H.-L. Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH H. L., welche ihr eine Beteiligung an der Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. Beteiligungs KG vermittelte, wegen Prospektfehlern und Fehlberatung auf Schadensersatz. Der Prospekt sei widersprüchlich gewesen und der Anleger nicht über eine Provision aufgeklärt worden.

EU-Wohnkreditrecht braucht konkrete Leitlinien

In einer Stellungnahme reagiert der vzbv auf die Bundesratsinitiative von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, eine Korrektur der umstrittenen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorzunehmen. Aus Sicht des vzbv ist es richtig, Auslegungsunsicherheiten der Kreditwirtschaft zu beseitigen, allerdings nicht auf Kosten der Schutzwirkung, die die Regelung für Verbraucher gestaltet.