<p>Mit der zunehmenden Nutzung von Online- und mobilen Bezahldiensten mit Beginn der Corona-Pandemie ist die Beschwerdezahl zu den Diensten gestiegen. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2021 fort: Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass die Beschwerdezahlen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 45 Prozent gestiegen sind. </p>
<p>Um digitale Finanzdienstleistungen wie die Kreditwürdigkeitsprüfung oder die digitale Identifikation zu nutzen, können Verbraucher:innen auf Kontoinformationsdienste zurückgreifen. Die Dienste fragen Kontodaten nach Einwilligung der Verbraucher:innen zweckgebunden ab. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigen sich allerdings Mängel bei Zugang und Datennutzung von Kontoinformationsdiensten. Der vzbv fordert die Mängel zu beheben, damit Verbraucher:innen die Dienste sicher nutzen können.</p>
<p>Das Landgericht Traunstein hat der milanda UG untersagt, Verbraucher:innen mit irreführenden Anschreiben die kostenpflichtige Vermittlung einer privaten Schuldenberatung anzubieten. Der vzbv hatte dem Unternehmen vorgeworfen, Verbraucher:innen eine „Finanzsanierung“ anzubieten, ohne dass eine solche beantragt wurde. Darüber hinaus monierte der vzbv, dass Verbraucher:innen die Vermittlung eines günstigen Umschuldungsdarlehens vorgetäuscht wurde.</p>
<p>Elektromärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser bieten ihre Produkte oft zum Kauf mit zinsloser Finanzierung an. Für diese Nullprozent-Finanzierungen gelten grundsätzlich keine verbraucherschützenden Vorgaben, weil sie nicht Teil der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie sind. Lediglich auf nationaler Ebene sind einige Schutzvorschriften festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Nullprozent-Finanzierungen in die EU-Richtlinie aufzunehmen, damit auch für diese Kreditform alle Schutzvorschriften gelten.</p>
<p>Mit ihrem Beschluss vom 2. Juni 2022 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, eine Verpflichtung zur Elementarschadenversicherung auf den Weg zu bringen. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kommentiert.</p>
<p>Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute in den mündlichen Verhandlungen zu falsch berechneten Zinsen bei Prämiensparverträgen der Stadtsparkasse München und der Sparkasse Nürnberg noch kein Urteil gesprochen. Die Richter:innen planen ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen.</p>
<p>Bezahlen gehört zum Alltag dazu – ob im Supermarkt, beim On-line-Shopping oder am Fahrkartenautomat. Durch die Digitalisierung wird der Zahlungsverkehr zunehmend komplexer. Ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt die Bedürfnisse von Verbraucher:innen im digitalen Zahlungsverkehr. </p>
<p>Am 13. Mai 2022 um 9.30 Uhr startet die mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg. Um 13.30 Uhr geht es mit dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München weiter. Betroffene Prämiensparer:innen können sich noch bis zum 12. Mai 2022 im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. </p>
<p>Das Heidelberger Landgericht hat dem Vergleichsportal Verivox untersagt, für Ratenkredite mit einem effektiven Zinssatz ab 0,0 Prozent zu werben, die vorgeschriebenen Pflichtangaben zu den Konditionen aber lediglich in einer kleinen Fußnote unterhalb der Werbung zu platzieren. Der vzbv hatte dem Unternehmen unlautere Werbung für Kredite vorgeworfen.</p>
<p>Kredite können dabei helfen finanzielle Anforderungen zu meistern. Laut einer europaweiten Studie der Nicht-Regierungsorganisation Finance Watch werden Kredite allerdings oft am Verbraucherbedarf vorbei vergeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Verbraucher:innen durch eine Überarbeitung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie besser bei der Kreditvergabe zu schützen.</p>