Stellungnahme des Bundesrates zur Ermittlung von Regelbedarfen

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen kritisch Stellung genommen: BR-Drucksache 486/20 (B). Harald Thomé bezeichnet diese in seinem Newsletter “quasi als Mustervorlage für Klagen” und ergänzt: “der Bundesrat spricht die richtigen Punkte an, das ist bemerkenswert. Allerdings tut er das immer wieder, verweigert aber dann nicht die Zustimmung zum Gesetz. Dann würde tatsächlich Druck entstehen und die kritisierten Punkte könnten tatsächlich geändert werden.” Im Newsletter sind die kritischen Aspekte zusammengefasst.

VerfGH Berlin: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von Eilbedürftigkeit bei sanktionsweiser Minderung von Arbeitslosengeld II

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 11.12.2019, Aktenzeichen: 43/17. Leitsätze:

  1. Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung fehlender Eilbedürftigkeit bei einer Minderung der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent verkennt den Gehalt des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 – VerfGH 31/14 -, Rn. 17 m. w. N.)
  2. Es fehlt an der gebotenen Würdigung des Einzelfalls, wenn bei der Dringlichkeitsprüfung allein schematisch auf die Minderungshöhe abgestellt wird. Bei einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent bei noch laufendem Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich von Eilbedürftigkeit auszugehen. Das gebietet das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 6 VvB i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip.

Siehe dazu die lesenswerte Besprechung von RA Jens-Torsten Lehmann: Keine Bagatellgrenze im einstweiligen Rechtschutz: zum Eilbedürfnis bei Sanktionen im SGB II (ASR 2/2020)

Berliner Arbeitslosenzentrum BALZ: Ratgeber zu den häufigsten Fragen zu Hartz IV

Das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) hat in Kooperation mit der Diakonie Berlin-Brandenburg einen Ratgeber zu den häufigsten Fragen zu Hartz IV herausgegeben. – Quelle und mehr: www.beratung-kann-helfen.de/algii-ratgeber oder direkter Dowload, deutsche Fassung, 84 Seiten, mit Ergänzungen aus Anlass der Corona-Pandemie (Stand: 10. Juli 2020): Ratgeber “Arbeitslosengeld II in Berlin”. Da es sich beim SGB II um Bundesrecht handelt, sind die meisten Infos auch außerhalb Berlins nützlich.

Fremdsprachige Fassungen, Stand: Januar 2020, (ohne Ergänzungen aus Anlass der Corona-Pandemie)

sozialrecht justament: Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

Hier der Hinweis auf die beiden Ausgaben von sozialrecht justament zu Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

  • Teil I:
    “Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe sind sozialgerichtliche Entscheidungen des Jahres 2020 zu den »Be­darfen für Unterkunft und Heizung«. In einer Vorbemerkung zum Thema zeige ich [Anm.: Bernd Eckhardt] mit Fakten nachvollziehbar unterlegt, dass (mehr …)

EuGH: Anspruch auf SGB-II-Leistungen für schulpflichtige Kinder ehemaliger Arbeitnehmer*innen und ihre Eltern

Der EuGH meldet: “Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Schulbesuchs der Kinder zusteht, können nicht mit der Begründung, dass dieser Arbeitnehmer arbeitslos geworden ist, automatisch von nach dem nationalen Recht vorgesehenen Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgeschlossen werden” EuGH, Urteil vom 6.10.2020 in der Rechtssache C-181/19. Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit c) SGB II ist europarechtswidrig und somit unanwendbar.

Zum Hintergrund (von Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.):
Nach Art. 10 VO 492/2011 haben die Kinder einer Unionsbürgerin, die in Deutschland beschäftigt ist oder früher beschäftigt gewesen ist, das Recht, „unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und Berufsausbildung teil(zu)­nehmen.“ Dies gilt auch dann, wenn der Elternteil die Arbeitnehmerinneneigenschaft mittlerweile verloren hat (mehr …)

SG Köln erkennt Bedarf an digitalen Endgeräten in Höhe von 450 € für Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an

Das SG Köln hat mit Urteil vom 11. August 2020 – S 15 AS 456/19 [Scan] einen Bedarf für einen Laptop und Drucker im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis anerkannt. Somit bewilligt die dritte Kammer des SG Köln nunmehr digitale Endgeräte.

Das SG erklärt dazu, dass nach § 21 Abs. 6 SGB II, in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG, ein Anspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe besteht, insofern sie nicht schon vom Regelbedarf abgedeckt sind.

Dazu gehören digitale Endgeräte in Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts oder für diesen selbst. Diese digitalen Endgeräte seien nicht im Regelbedarf berücksichtigt. (mehr …)

Verivox: “Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab”

Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor. – Quelle und mehr: PM Verivox

Siehe auch Stefan Sell: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer: Hartz IV und die Stromkosten

Anspruch auf SGB-II-Leistungen für Unionsbürger*innen: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Juli 2020 (1 BvR 1094/20) eine sehr wichtige Entscheidung zur Frage des SGB-II-Leistungsausschlusses von nicht-verheirateten unionsangehörigen Elternteilen mit gemeinsamen Kindern getroffen: Es hat eine ablehnende Eil-Entscheidung des LSG Hessen kassiert und mit deutlichen Hinweisen an das Gericht zurückverwiesen. In einem Verfahren zur Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das LSG Hessen hatte das BVerfG in einem Beschluss vom 4. Oktober 2019 (1 BvR 1710/18) bereits mit ganz ähnlicher Begründung positiv entschieden.
Im Ergebnis heißt das wohl: In derartigen „Patchwork-Konstellationen“ müssen künftig Leistungen auch an die*den nicht-erwerbstätigen Partner*in erbracht werden, ein Leistungsausschluss ist unterm Strich nicht mehr zulässig.

Quelle und mehr: GGUA Flüchtlingshilfe Münster

Diakonie: Kabinettsbeschluss für neue Hartz IV-Regelsätze schreibt Armut fort

Die Bundesregierung meldet: “Regelsätze steigen zum 1. Januar 2021. Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 439 Euro im Monat – sieben Euro mehr als bisher. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Dazu meldet die Diakonie (mehr …)

Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes für 2021 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes” vorgelegt.

Regelbedarfsstufe 1 / Alleinstehende von 432 € auf 439 € / + 7 €
Regelbedarfsstufe 2 / Partner innerhalb BG von 389 € auf 395 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 3 / U 25 im Haushalt der Eltern von 345 € auf 361 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 J. von 328 € auf 367 € / + 39 €
Regelbedarfsstufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren 308 € / keine Änderung
Regelbedarfsstufe 6 / Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 250 € auf 279 € / + 29 €

Der Paritätische dazu: (mehr …)