Bündnis fordert Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle

Wir freuen uns, dass ein Bündnis aus der Bürgerbewegung Finanzwende, dem Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle fordert. Mit Unterstützung der AG SBV wurde unsere Positionierung zum Recht auf Schuldnerberatung aufgegriffen. Positiv ist dabei, dass nicht nur aus der Innensicht der Schuldnerberatung die Notwendigkeit […]

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Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Herbstlehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht 2020

Am 18.09.2020 findet wieder unser Herbstlehrgang für Bank und Kapitalmarktrecht für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt.

Der Lehrgang ist komplett mit 6 Stunden als Fortbildung gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anrechenbar.

 

 

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Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfen

Die Corona-Soforthilfen sind als zweckgebundene Leistungen nach § 851 ZPO unpfändbar. LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 – 39 T 57/20 Sachverhalt: Am 09.06.2017 wurde das P-Konto des Schuldners gepfändet. Am 27.03.2020 erhielt der Schuldner die Bewilligung einer einmaligen „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Selbstständige“ in Höhe von 9.000 Euro. Diese wurde wenige Tage später dem Konto des Schuldners gutgeschrieben. Die Bank weigerte sich jedoch an den Schuldner auszahlte. Dieser erhob am 07.04.2020 einen Antrag auf Freigabe der Kontopfändung in Höhe der 9.000 Euro aus der Corona-Soforthilfe, mit der Begründung, dass er den Betrag zur Unterhaltszahlung (Familie, Miete etc.) brauche. Entscheidung: Die Corona-Soforthilfe sei als zweckgebundene Leistung von der Pfändung gem. § 851 I ZPO ausgenommen. Der Zweck der Leistung betreffe die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners und die Überbrückung von dessen aktuellen Liquiditätsengpässen. Zwar stelle diese keine in der ZPO geregelten unpfändbaren Betrag dar, wie etwa sonstige Einkünfte aus § […]

Wissenschaftliche Mitarbeiter gesucht (m/w/d)

 

Zur Verstärkung unseres interdisziplinären, engagierten Teams suchen wir
ab sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt und unbefristet eine/n
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiter
– 39 Std. –

 

Ihre Aufgaben:

  • Sie werben Drittmittel ein
  • Sie planen und führen Forschungsprojekte durch
  • Sie organisieren Konferenzen
  • Sie nehmen an Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen teil
  • Sie unterstützen im Tagesgeschäft

Wir freuen uns, wenn folgende Aspekte auf Sie zutreffen:

  • ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches, volkswirtschaftliches oder juristisches Studium
  • Grundkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen oder die Bereitschaft, sich zügig einzuarbeiten
  • Erfahrung oder Interesse an Forschung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
  • Erfahrungen in der Erhebung und Auswertung quantitativer Daten
  • eine zielgerichtete und selbstständige Arbeitsweise
  • Kommunikationsstärke und sehr gute konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten
  • sehr gutes Darstellungs- und Ausdrucksvermögen

Vorteilhafte Qualifikationen:

  • Erfahrungen in der Leitung von Teams und Projekten
  • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
  • Bereitschaft bei Tagungen / Veranstaltungen zu sprechen bzw. das Institut außerhalb zu vertreten

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Anstellung
  • eine inhaltlich abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zu Homeoffice
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • ein wertschätzendes Miteinander im Team
  • berufliche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • eine attraktive Vergütung in Anlehnung an die Tarifbedingungen für Banken und Sparkassen sowie Sonderleistungen (u. a. VWL, Restaurant-Checks)
  • einen zentral gelegenen Arbeitsort mit sehr guter Verkehrsanbindung

 

Sie haben Interesse?

Dann möchten wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form in einer Datei im PDF Format, unter Nennung der Kennziffer 01-2020, Ihrer fachlichen Schwerpunkte und möglichen Beginns spätestens bis zum 31. März 2020 per E-Mail an institut@iff-hamburg.de.

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich gern an Frau Dr. Sally Peters (040-309691-0 oder sally.peters@iff-hamburg.de). Für organisatorische Fragen steht Ihnen Melanie Poldrack (040-309691-0 oder melanie.poldrack@iff-hamburg.de) zur Verfügung.

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Vorstandswechsel im iff

Die Ernennung Udo Philipps zum Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein war leider auch mit seiner Amtsniederlegung als Vorstand im iff verbunden. Wir danken Udo Philipp für seine herausragenden Einsatz im Verein und bedauern sehr, ihn als Vereinsvorsitzenden zu verlieren. Umso mehr freuen wir uns, dass er uns weiterhin als Vorstandsmitglied erhalten bleibt.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde nun einstimmig Claudia Rutt zur neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt. Wir freuen uns sehr, mit Claudia Rutt eine langjährige Expertin im Non-Profit-Bereich gewonnen zu haben. Sie verfügt über eine langjährige Expertise in sozialen Organisationen. So hat sie zum Beispiel als langjährige Geschäftsführerin die DKMS aufgebaut und leitete mehrere Jahre als Vorständin das Generationen Netzwerk für Deutschland (GND).

Künftig werden Claudia Rutt und Prof. Dr. Ingrid Größl gemeinsam den Vorstand des iff übernehmen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

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Das institut für finanzdienstleistungen wünscht fröhliche Festtage!

Ein spannendes Jahr mit vielen interessanten Projekten, Berichten, Medienbeiträgen und Veranstaltungen liegt hinter uns. Auch einige interne Umstrukturierungen haben uns durchs Jahr begleitet. Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung, Ihre wertvollen Beiträge zu unserer Arbeit und Ihr Interesse am Institut bedanken.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und fröhliche Festtage. Freudig und gespannt blicken wir dem neuen, gemeinsamen Jahr 2020 entgegen.

Besinnliche Grüße vom gesamten Team des iff

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iff richtet die Weltverbraucherrechtskonferenz der IACL 2021 aus

Vom 15.07.2021 bis 17.07.2021 findet die 18. Welt­verbraucher­rechtskonferenz der International Association of Consumer Law im Rudolf Steiner Haus, Hamburg unter dem Leitthema „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“ statt. IACL-Konferenzen werden alle zwei Jahre und in der Regel von Universitäten ausgerichtet. Die letzten Veranstaltungsorte waren USA (2019), Brasilien (2017), Niederlande (2015), Australien (2013), Vereinigtes Königreich (2011), Indien (2009), Neuseeland (2007) und Südafrika (2005).

Die International Association of Consumer Law fördert Debatten rund um Verbraucherschutz und Verbraucherrecht. An den Konferenzen nehmen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter von Regulierungsbehörden, Banken, Unternehmensgruppen und Verbraucherorganisationen teil. Die Konferenzen stehen allen Interessierten und nicht nur den Mitgliedern aus dem Bereich der universitären wie außeruniversitären Verbraucherforschung und Lehre offen.

Ziel der IACL ist es, Forschungsnetzwerke und gemeinsamen Forschungsprojekte im Bereich des Verbraucherrechts sowie der Verbraucherpolitik und der Verbraucherbeziehungen zu fördern. Staatliche Einrichtungen, Universitäten, Verbraucherorganisationen und Expertinnen und Experten werden dabei unterstützt.

Die Konferenz wird vom Vorstand der IACL (Vorsitz Prof. Michelle Louw, Kapstadt) in Zusammenarbeit mit einem nationalen Leitungsgremium unter Führung von Dr. Sally Peters und Prof. Udo Reifner geplant. 

Details zur Konferenz werden ab sofort auf der iff-Website veröffentlicht. Der Call for Papers erfolgt im Sommer 2020 Für aktuelle Informationen zur IACL siehe: https://www.iacl.net.au/

iff hosts the IACL International Consumer Law Conference 2021

The 18th World Consumer Law Conference of the International Association of Consumer Law (IACL) will take place in Hamburg on 15-17 July 2021 at the Rudolf Steiner Haus and carry the title „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“. IACL conferences are held every two years and mostly hosted by universities. The hosting countries are deliberately chosen from the Global South as well as the Global North. The last conferences were held in the USA (2019), Brazil (2017), the Netherlands (2015), Australia (2013), UK (2011), India (2009), New Zealand (2007) and South Africa (2005).

The IACL promotes debates on consumer protection and consumer law. Conference attendees include university lecturers, judges, lawyers and representatives of regulatory authorities, banks, business groups and consumer organisations. The conferences are open to all interested parties, not only to members of academic and non-academic consumer research and educational institutions.

The aim of the IACL is to develop research networks and stimulate joint research projects in the area of consumer law, consumer policy and consumer relations. This includes supporting government institutions, universities, consumer organisations and experts.
The conference will be hosted by the IACL Executive Committee (chaired by Prof. Michelle Louw, Cape Town) in cooperation with a local executive committee led by Dr. Sally Peter and Prof. Udo Reifner.

Details of the conference will be published on the iff website. The call for papers process starts in summer 2020.
For up-to-date information on the IACL see: https://www.iacl.net.au/

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Voraussetzungen für die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung

Der Antrag auf Erteilung vorzeitiger Restschuldbefreiung kann auch außerhalb der Dreijahresfrist gestellt werden. BGH, Beschluss vom 19.09.2019 – IX ZB 23/19 Sachverhalt: Auf Antrag der Schuldnerin wurde am 03.09.2015 das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet. Im Prüfungstermin vom 30.11.2015 wurden Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von 17.469 € zur Insolvenztabelle festgestellt. Bis zum 03.09.2018 vereinnahmte die Insolvenzverwalterin zugunsten der Masse 15.182 €. Zu diesem Zeitpunkt betrugen die Gerichtskosten 879 € und die Vergütung der Insolvenzverwalterin 9.437 €. Mit Schreiben vom 03.09.2018 (bei Gericht am 04.09.2018 eingegangen) hat die Schuldnerin die Gewährung vorzeitiger Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt. Die Insolvenzverwalterin ist diesem Antrag mit der Begründung entgegengetreten, dass eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger nicht in Höhe von min. 35 % möglich sei. Sie hat zum 03.09.2019 einen Fehlbetrag von 1.248 € errechnet. Am 28.09. und 04.10.2018 sind der Masse weitere Zahlungen in Höhe von 179 € und 1.180 € zugeflossen. Entscheidung: […]