Bundestag verabschiedet Gesetz zur Schutzlücke bei Betriebspensionen

Das Handelsblatt hat unsere Pressemitteilung zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge vom 08.05.2020 aufgegriffen. Hintergrund ist das vom Bundestag verabschiedete „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze „. Einen wesentlichen Bestandteil der Gesetzesinitiative bildet die Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein den Unterschiedsbetrag, wenn von Pensionskassen gekürzte Betriebsrenten nicht vom Arbeitgeber ausgeglichen werden können. Das aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mit einer deutlich erhöhten Zahl von Arbeitgeberinsolvenzen zu rechnen ist, findet dabei leider keine Berücksichtigung. „Tritt dieser Sicherungsfall vor dem 1. Januar 2022 ein, besteht die Einstandspflicht des PSV nur, wenn die Rentenleistung durch die Pensionskasse um mehr als die Hälfte gekürzt wird oder der ehemalige Arbeitnehmer unter die für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt“, so Dr. Helena Klinger.

Der Beitrag Bundestag verabschiedet Gesetz zur Schutzlücke bei Betriebspensionen erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

GenderPayGap zeigt: Altersvorsorge bleibt zentrales Thema!

Der Equal Pay Day verdeutlicht alljährlich den noch immer bestehenden gravierenden Gehaltunterschied zwischen Männern und Frauen.  Die Lohnlücke beträgt 21 Prozent, auch der bereinigte Wert, der innerhalb von Qualifikation und Tätigkeit vergleicht, liegt bei sechs Prozent. „Es ist erschreckend zu sehen, dass sich der Wert seit Jahren nicht verändert hat“, sagt Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des instituts für finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Das Entgelttransparenzgesetz war hier ein wichtiger erster Schritt, um für das Thema der Lohngleichheit zu sensibilisieren, ist in der derzeitigen Ausgestaltung aber unzureichend. Das Gesetz gilt nur in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten und es müssen mindestens sechs Personen in vergleichbarer Position arbeiten. Das Gesetz und die damit einhergehenden Auskunftsrechte sind zudem vielen nicht bekannt.

Ursachen für die bestehende Lohnungleichheit sind vielfältig und liegen in Erwerbsbiographien, stereotypen Rollenbildern, familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und fehlender Transparenz bei Gehältern. Eine weitere Rolle spielen aber auch die Unternehmenskultur in Betrieben sowie die Steuer- und Sozialpolitik. „Wichtig ist, dass sich Frauen bewusst machen, was ein geringeres Gehalt auch in späteren Lebensjahren für Auswirkungen hat“, so Peters. Menschen mit einem geringen Gehalt können zwar auch zwangsläufig weniger Geld sparen oder anlegen, aber sich überhaupt mit dem Thema zu auseinandersetzen, ist gerade deshalb umso wesentlicher.

Die Einkommenslücken zeigen, wie bedeutsam eine ausreichende Altersvorsorge für Frauen ist. Hier bedarf es insbesondere aufgrund der beschriebenen Herausforderungen vorausschauender Vorsorgeentscheidungen. „Auch Ausgleichszahlungen für die Zeiten der Kinderbetreuung sollten mit dem Partner besprochen werden“, rät Peters.

Der Beitrag GenderPayGap zeigt: Altersvorsorge bleibt zentrales Thema! erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Die Frauen und die Rentenlücke

Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”

Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!

Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.

Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten

Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.

Den Partner einbeziehen

Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”

Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt

Der Beitrag Die Frauen und die Rentenlücke erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..