Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2022? Wann wird er erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn in 2022? Antworten des DBG auf die wichtigsten Fragen.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2022? Wann wird er erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn in 2022? Antworten des DBG auf die wichtigsten Fragen.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell ruft die Arbeitgeber auf, noch vor der Bundestagswahl im September den gesetzlichen Mindestlohn auf mindestens 12 Euro zu erhöhen. Zuvor hatte sich der BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter positiv über einen höheren Mindestlohn geäußert. – Quelle und mehr: DGB
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell ruft die Arbeitgeber auf, noch vor der Bundestagswahl im September den gesetzlichen Mindestlohn auf mindestens 12 Euro zu erhöhen. Zuvor hatte sich der BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter positiv über einen höheren Mindestlohn geäußert. – Quelle und mehr: DGB
Hier der Hinweis auf den Beitrag: Gürtzgen, Nicole, Kubis, Alexander (2021): Ein Viertel der mit Corona-Hilfen unterstützten Betriebe sieht dennoch eine Insolvenzgefahr, In: IAB-Forum 6. April 2021
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro gestiegen. Der DGB verspricht Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2021? Wie hoch ist der Mindestlohn 2022? Wann wird er erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn in 2021 und 2022?
Ausgerechnet Berufe, die in der zweiten Welle der Corona-Pandemie erneut in den Blickpunkt gerückt sind, haben bei Gehaltserhöhungen das Nachsehen. Das zeigt unsere Studie zur Lohneinkommensentwicklung bis 2025. Den unteren Lohngruppen drohen demnach in den nächsten Jahren gar reale Einkommensverluste. Dagegen vergrößern Beschäftigte mit eher hohen Gehältern ihren Vorsprung. – Quelle und mehr: PM der Stiftung
“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute die Evaluation des Mindestlohngesetzes veröffentlicht. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Mindestlohn wirkt und den Arbeitnehmerschutz spürbar erhöht hat. Die Stundenlöhne im untersten Lohnbereich sind deutlich gestiegen, der Niedriglohnsektor ist leicht zurückgegangen und die Lohnverteilung ist gerechter geworden. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass die Arbeitslosigkeit nicht erhöht, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt und das gesamtwirtschaftliche Preisniveau nicht beeinflusst wurde.” – Quelle und mehr: PM des BMAS
Siehe auch DGB: “Mindestlohn: Das hat er gebracht – und das muss jetzt passieren” und Matheaufgabe
Der Petitionsausschuss plädiert für eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zum Arbeitslosengeld I.
Letzte Woche verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Sperrfristen “als Material” an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen, “soweit eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung angeregt wird, ohne dabei den Schutz der Versichertengemeinschaft außer Acht zu lassen”, und das Petitionsverfahren “im Übrigen” abzuschließen. – Quelle und mehr: HIB-Meldung
Hier der Hinweis auf das jüngst erschienene Buch “Die Elenden – Warum unsere Gesellschaft Arbeitslose verachtet und sie dennoch braucht” von Anna Mayr (Hanser Berlin).
Klappentext: “Anna Mayr war noch ein Kind und schon arbeitslos. Sie ließ die Armut hinter sich, doch den meisten gelingt das nicht – und das ist so gewollt. Dieses Buch zeigt, warum.”
Das knapp 200seitige Werk sollte jede*r Schuldnerberater*in kennen, auch und gerade, weil die Profession “Soziale Arbeit” nicht wirklich gut weg kommt (Kapitel “Keine echte Güte – Warum wir den Armen nicht wirklich helfen”). – Audios für Lesefaule.
Im Jahr 2018 sind rund 26,2 Millionen Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren in einem Normalarbeitsverhältnis (ohne Befristung, Teilzeit, Minijob oder Leiharbeit) tätig gewesen. Dies entspricht einem Anteil von 77,7 Prozent an allen abhängig Beschäftigten in dieser Altersgruppe. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22647) auf eine Kleine Anfrage (19/21487) der Fraktion Die Linke unter Hinweis auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Demnach waren knapp 80 Prozent der deutschen Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis tätig. Auf die Gruppe der EU15-Ausländer trifft dies mit rund 73 Prozent zu, auf die Gruppe der restlichen EU-Ausländer mit 65 Prozent und auf die Gruppe der Nicht- EU-Ausländer mit 60 Prozent. – Quelle