70 % der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit

Sieben von zehn Erwachsenen (70 %) zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland bezogen im Jahr 2015 ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus ihrer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, waren das 35,7 Millionen der 50,8 Millionen Personen in diesem Alter. Unterschiedlich hoch sind die Anteile bei Männern (77 %) und Frauen (64 %). Fast 5,0 Millionen aller 18- bis 64-Jährigen (10 %) lebten hauptsächlich von öffentlichen Leistungen (ohne Renten und Pensionen). Rund 6,8 Millionen oder 13 % der Personen dieser Altersgruppe (7 % der Männer und 20 % der Frauen) nannten als Haupteinkommensquelle Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin, Eltern). – Quelle und mehr: Statistisches Bundesamt

70 % der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit

Sieben von zehn Erwachsenen (70 %) zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland bezogen im Jahr 2015 ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus ihrer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, waren das 35,7 Millionen der 50,8 Millionen Personen in diesem Alter. Unterschiedlich hoch sind die Anteile bei Männern (77 %) und Frauen (64 %). Fast 5,0 Millionen aller 18- bis 64-Jährigen (10 %) lebten hauptsächlich von öffentlichen Leistungen (ohne Renten und Pensionen). Rund 6,8 Millionen oder 13 % der Personen dieser Altersgruppe (7 % der Männer und 20 % der Frauen) nannten als Haupteinkommensquelle Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin, Eltern). – Quelle und mehr: Statistisches Bundesamt

Bundessozialgericht: Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme!

„Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23. Juni 2016 die Revision des Jobcenters im Verfahren B 14 AS 30/15 R zurückgewiesen.

Die Sanktionsentscheidungen sind schon deshalb rechtswidrig, weil der Kläger durch die Eingliederungsvereinbarungen nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet war. Die Eingliederungsvereinbarungen sind als öffentlich-rechtliche Verträge jedenfalls deshalb insgesamt nichtig, weil sich das Jobcenter vom Kläger unzulässige Gegenleistungen versprechen lassen hat. Denn die sanktionsbewehrten Verpflichtungen des Klägers zu den in den Vereinbarungen bestimmten Bewerbungsbemühungen sind unangemessen im Verhältnis zu den vom Jobcenter übernommenen Leistungsverpflichtungen zur Eingliederung in Arbeit. Diese sehen keine individuellen, konkreten und verbindlichen Unterstützungsleistungen für die Bewerbungsbemühungen des Klägers vor; insbesondere zur Übernahme von Bewerbungskosten enthalten die Eingliederungsvereinbarungen keine Regelungen. (mehr …)

Klaus Ernst (LINKE): Mindestlohn zu niedrig – Kein Schutz vor Hartz IV

„Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Bundesregierung einen „angemessenen Mindestschutz“ liefern. Doch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage belegt sie selbst: der Mindestlohn für  einen in Vollzeit erwerbstätigen Single deckt nicht das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum (SGB II).“ – Quelle und mehr: http://linksfraktion.de/nachrichten/mindestlohn-niedrig-kein-schutz-hartz/

Entgeltatlas der BA Arbeit: Wer verdient wo wie viel?

An dieser Stelle der Hinweis auf http://entgeltatlas.arbeitsagentur.de. Der Entgeltatlas zeigt den Mittelwert des Bruttomonatsgehalts in Euro von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2014 an. Angaben stehen für fast alle Berufe zur Verfügung. Mit dem Entgeltatlas kann man mit wenigen Klicks schnell und einfach herausfinden, wer in Deutschland wie viel verdient und das sogar gegliedert nach Bundesländern, Geschlecht und Alter. Quelle: PM der BA

Das kann zuweilen nützlich sein – etwa mit Blick auf § 295 II InsO („wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre“).