Die Kapitallebensversicherungen sind, genau wie Spareinlagen, Vermögenswerte für die es keinen Pfändungsschutz gibt. Die Auszahlung unterliegt voll der Pfändung. Unterscheiden muss man dabei die Auszahlung im Erlebensfall oder einer Auszahlung auf Rentenbasis in monatlichen Beträgen.
Ausführliche Arbeitshilfe zur Fragen der außergerichtlich zulässigen Inkassokosten einschließlich mehrerer entsprechender Musterbriefe des AK Inkassowatch.
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen hat in Zusammenarbeit mit der „Initiative Schuldnerberatung Hessen“ neun Informationsblätter in zehn Sprachen zu verschiedenen Themen der Schuldnerberatung erstellt, die von... → weiterlesen
Im Sommer letzten Jahres hatten wir bereits berichtet, dass die Zentralen Mahngerichte für Bayern und Rheinland-Pfalz Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen haben, in dem... → weiterlesen