Corona-Hilfen: Alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleichbehandelt werden

Tacheles Sozialhilfe e.V. Wuppertal und GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Münster haben ein gemeinsames Schreiben an das BMAS geschickt, auf den wir hier hinweisen. Dort wird um Klarstellung und Korrektur zu den vorgestern vom Koalitionsausschuss getroffenen sozialrechtlichen Sonderregelungen und um Klarstellung in Bezug auf digitale Endgeräte gebeten. Der Beginn des Briefes:

Sehr geehrter Herr Minister Heil,
in den letzten Tagen hat die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss mehrere sozialrechtliche Sonderregelungen für einkommensschwache Personenkreise umgesetzt bzw. beschlossen. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Wir befürchten allerdings, dass ein ganzer Teil der einkommensschwachen Menschen in Deutschland bei diesen Hilfen leer auszugehen droht: Insbesondere geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung dürften viele der verabredeten Zuschüsse nicht erhalten können. Dasselbe gilt für bestimmte EU-Bürger*innen, die weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, weil sie aufgrund der gesetzlichen Ausschlussregelungen noch nicht einmal SGB-II / XII-Leistungen bzw. Kindergeld erhalten. Auch einkommensschwache Personen, die Wohngeld und / oder Kinderzuschlag erhalten, drohen außen vor zu bleiben. Diese Ungleichbehandlung zulasten der einkommensschwächsten Gruppen ist nicht hinnehmbar. 

Das Schreiben ist auch im Sondernewsletter von Harald-Thomé zu finden.

Harald Thomé zu: “Bezieher*innen von Grundsicherung bekommen kostenfrei medizinische Masken”

BM für Arbeit und Soziales Heil hat angekündigt, dass Bezieher*innen von Grundsicherung kostenfrei medizinische Masken bekommen – siehe BMAS-Video.

Dazu Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter: “Dieser Ankündigung ging voraus, dass Herr Heil eine Woche zuvor einen Corona-Zuschlag in Aussicht gestellt hatte [Anmerkung: siehe hier] und daraufhin ein riesiger Aufschrei des Protestes durch das Lager der Unionsparteien und der Arbeitgebervertretungen gegangen war, diesen dürfe es auf keinen Fall geben. Gleichzeitig wurde von 36 Sozialverbände eine Erhöhung der Regelbedarfe auf mind. 600 EUR sowie ein Corona-Zuschlag von 100 EUR gefordert (… [hier]). Heute hat nun die SPD-Spitze mitgeteilt, dass sie den Corona-Zuschlag befürworten und durchsetzen wolle.

Dazu ist zu sagen, die ständige Bevormundung und das unter Generalverdacht-Stellen nicht zweckentsprechend mit Geldern umgehen zu können, muss aufhören. (mehr …)

DGB-Verteilungsbericht 2021: Ungleichheit in Zeiten von Corona

Der DGB meldet: “Die Krise trifft alle, aber nicht alle gleichermaßen: Das ist das zentrale Ergebnis des neuen DGB-Verteilungsberichts. Während ärmere Haushalte die Hauptlast tragen und oft erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, können viele Superreiche trotz oder gerade wegen Corona ihr Vermögen vermehren. Damit wird die Pandemie zu einem Brennglas für ökonomische Ungleichheit.”

Einmalig breite Allianz fordert Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und weitere Corona-Soforthilfen für arme Menschen

Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Das Spektrum der Unterzeichnenden des Aufrufs “Soforthilfen für die Armen – jetzt!!” reicht von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe und Gesundheit. Eine derart breite zivilgesellschaftliche Allianz für eine bedarfsgerechte, armutsfeste Anpassung der Regelsätze auf ein konkretes Niveau gab es noch nie. Die bisherige politische Unterlassung, arme Menschen durch eine auskömmliche Grundsicherung und effektive Corona-Hilfen zu entlasten, komme einem “armutspolitischen Offenbarungseid” gleich, so die Kritik.

Quelle und mehr: PM des Paritätischen

„Wahlpflicht“ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 6 S. 2 RBStV!

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Helge Hildebrandt “ ‘Wahlpflicht’ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 6 S. 2 RBStV!” Dort erinnert er an die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Problematik, die besteht, wenn das Wohngeld weniger als 17,50 € mehr ist, als es die Grundsicherungsleistungen wären.

Siehe auch schon Bundesverwaltungsgericht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Beratungs- und Prozesskostenhilfe: Einkommens-Freibeträge 2021 – mit Berechnungsbogen

Mit Wirkung vom 01.01.2021 wurde § 115 Abs. 1 ZPO geändert, der den Einsatz von Einkommen und Vermögen für die Prozesskostenhilfe und die Verfahrenskostenhilfe im familiengerichtlichen Bereich sowie für die Beratungshilfe regelt. Siehe die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021, BGBl. I Nr. 67, S. 3344.

Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat dankenswerterweise wieder den Berechnungbogen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe aktualisiert. Mehr unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2019-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/

Siehe auch die excel-Tabelle “PKH-fix” von Andreas Kleingünther.

Hinweis: In Hamburg besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe. Arme Hamburgerinnen und Hamburger müssen zur ÖRA (vgl. § 12 Abs. 1 BerH, § 1 Hmb ÖRA-Gesetz).

Bertelsmann-Stiftung: “Corona-Helden bleiben beim Einkommen abgehängt”

Ausgerechnet Berufe, die in der zweiten Welle der Corona-Pandemie erneut in den Blickpunkt gerückt sind, haben bei Gehaltserhöhungen das Nachsehen. Das zeigt unsere Studie zur Lohneinkommensentwicklung bis 2025. Den unteren Lohngruppen drohen demnach in den nächsten Jahren gar reale Einkommensverluste. Dagegen vergrößern Beschäftigte mit eher hohen Gehältern ihren Vorsprung. – Quelle und mehr: PM der Stiftung

Linke: Sonderzahlung für die Ärmsten

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25252), durch eine Sonderzahlung für die Ärmsten soziale Härten in der Pandemie zu vermeiden. Zur Begründung schreibt die Fraktion, Menschen mit wenig Geld wie Hartz-IV-Bezieher, Geringverdiener oder Alleinerziehende seien am stärksten von Einkommensrückgängen beziehungsweise coronabedingten Mehrausgaben betroffen, denn Leiharbeiter, Minijobber und anderweitig prekär Beschäftigte würden am häufigsten entlassen.

Die Bundesregierung soll deshalb unter anderem für das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, rückwirkend ab dem 1. März 2020 einen deutlichen Corona-Zuschlag von 100 einführen. Das Kurzarbeitergeld soll einheitlich auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden. Die Kinder- und Jugendarbeit müsse so ausgestattet werden, dass sie auch in Krisenzeiten mit ihren Angeboten erreichbar bleibt. Kündigungen von Mietverträgen aufgrund von pandemiebedingten Mietschulden sollen untersagt werden, verlangt Die Linke. – Quelle: Bundestagsmeldung

BMAS legt Evaluation des Mindestlohns vor

“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute die Evaluation des Mindestlohngesetzes veröffentlicht. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Mindestlohn wirkt und den Arbeitnehmerschutz spürbar erhöht hat. Die Stundenlöhne im untersten Lohnbereich sind deutlich gestiegen, der Niedriglohnsektor ist leicht zurückgegangen und die Lohnverteilung ist gerechter geworden. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass die Arbeitslosigkeit nicht erhöht, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt und das gesamtwirtschaftliche Preisniveau nicht beeinflusst wurde.” – Quelle und mehr: PM des BMAS

Siehe auch DGB: “Mindestlohn: Das hat er gebracht – und das muss jetzt passieren” und Matheaufgabe

Kaum private Vorsorge bei Geringverdienern

Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. (mehr …)