Kommentierungen der AG SBV zu den Kapiteln Verschuldung und Überschuldung im Entwurf des sechsten Armuts- und Reichtumsberichts

In Ergänzung zur vorherigen Meldung Stellungnahme DPWV zum Entwurf eines 6. Armuts- und Reichtumsberichts: Verschuldung von Haushalten bleibt unberücksichtigt hier der Hinweis auf die Kommentierungen der AG SBV zu den Kapiteln Verschuldung und Überschuldung. Daraus:

Auch aus Sicht der Schuldnerberatung wird in Folge der COVID-19-Pandemie mit einem Anstieg von überschuldeten Verbraucher_innen zu rechnen sein. Eine tiefergreifende Analyse zur Überschuldungsproblematik fehlt im Bericht jedoch (…)
Ebenfalls kritisch ist anzumerken, dass im Bericht erneut der Überschuldungsauslöser „unwirtschaftliche Haushaltführung“ diskutiert wird (…)
Im Bericht wird erläutert, dass durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) [dazu hier] ein Instrument der Verhinderung der Verschuldung geschaffen wurde (S. 120 des ARB, lange Fassung). Diese Aussage ist nach unserer Ansicht zu optimistisch. (…)

Siehe auch: Informationen zur AG SBV

Stellungnahme DPWV zum Entwurf eines 6. Armuts- und Reichtumsberichts: Verschuldung von Haushalten bleibt unberücksichtigt

“Seit 2001 legt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vor. Der Paritätische hat den aktuell vorliegenden Entwurf eines 6. Armuts- und Reichtumsberichts ausführlich analysiert. Der Bericht dokumentiert die fortschreitende Spaltung zwischen Arm und Reich.” (Quelle und mehr). Aus der Stellungnahme (Seite 7f):

Ein wesentliches Defizit (…) ist, dass die Verschuldung von Haushalten aufgrund der Datenlage unberücksichtigt blieb. Ver- und Überschuldung betreffen aber typischerweise Haushalte in den “unteren” Lebenslagen und wirken sich erheblich auf diese aus. (mehr …)

SG Karlsruhe hält “Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie” (§ 70 SGB II n.F.) für unzureichend und verfassungswidrig

Übermorgen tritt das sog. Sozialschutzpaket III in Kraft (BGBl. 2021 I Nr. 10, 335). Der neue § 70 SGB II sieht eine “Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie” in Höhe von 150 Euro vor.

Harald Thomé weist auf eine diesbezügliche (Eilrechts-) Entscheidung des SG Karlsruhe, 24.03.2021, S 12 AS 711/21 ER, hin (als pdf). Daraus:

“Im Widerspruch zu den verfassungsgerichtlich erkannten Beurteilungsmaßstäben ist den BT-Drucksachen zu § 70 SGB II in verfassungswidriger Weise nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,- € den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte. (mehr …)

Entwurf des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

Der Paritätische Gesamtverband zum Entwurf des 6. ARB: “Die Entwicklung der Ungleichheit in Deutschland ist zutiefst besorgniserregend: Die soziale Polarisierung zwischen Arm und Reich nimmt zu, die “Mitte” schrumpft, Armutslagen verfestigen sich und aus Armut führen nur wenige Wege hinaus. Der Bericht zeigt auch dramatische Effekte der Agenda-Reform.”

Ähnlich auch der DGB: “Wer einmal arm ist, bleibt arm”Für die Ergebnisse des aktuellen Armuts- und Reichtumsberichts muss sich die Bundesregierung schämen, meint DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt.”

Beste/Trappmann: “Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht”

“Die Veränderung von Armut in der Bevölkerung spielt bei Debatten um sozialpolitische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich die Frage nach dem Ausmaß der Armut aber nicht so leicht beantworten, gibt es doch verschiedene Wege, „Armut“ zu messen.” – Beitrag von Jonas Beste und Mark Trappmann, in: IAB-Forum 17. Februar 2021

Beste/Trappmann: “Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht”

“Die Veränderung von Armut in der Bevölkerung spielt bei Debatten um sozialpolitische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich die Frage nach dem Ausmaß der Armut aber nicht so leicht beantworten, gibt es doch verschiedene Wege, „Armut“ zu messen.” – Beitrag von Jonas Beste und Mark Trappmann, in: IAB-Forum 17. Februar 2021

Antwort Bundesregierung: Entwicklungen von Armut und sozialer Ungleichheit im Zuge der Corona-Pandemie

Antwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/26045Entwicklungen von Armut und sozialer Ungleichheit im Zuge der Corona-Pandemie

Armuts- und Reichtumsbericht in der Ressortabstimmung

Der Entwurf für den 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die abgestimmte Fassung wird voraussichtlich im März 2021 den Begleitgremien der Armuts- und Reichtumsberichterstattung zur Stellungnahme zugeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26481) auf eine Kleine Anfrage (19/26045) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im zweiten Quartal solle der Bericht dann dem Bundestag vorgelegt werden, heißt es in der Antwort weiter. – Quelle: Bundestag