Auch wenn die Gläubiger mit Summenmehrheit unverzüglich den außergerichtlichen Plan abgelehnt haben, kann das endgültige Scheitern des Plans noch nicht angenommen und daher nicht bescheinigt... → weiterlesen
An das Erfordernis der "persönlichen Beratung" nach 305 InsO sind hohe Anforderungen zu stellen, so die einhellige aktuelle Rechtsprechung, ansonsten droht die Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen Unzulässigkeit.