BGH, Urteil vom 17. September 2020 – IX ZR 62/19.
Rn. 11: Endet der Mietvertrag – wie im Streitfall – nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, hat wegen des Räumungsanspruchs des Vermieters die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung grundsätzlich danach zu erfolgen, wann das Räumungsgut auf das Mietgrundstück verbracht worden ist. (mehr …)