“Bankkunden kommen Dank DS-GVO nun einfach und kostenlos an Uralt-Kontoauszüge”

Unter der etwas knalligen Überschrift “Bankkunden kommen Dank DS-GVO nun einfach und kostenlos an Uralt-Kontoauszüge” fasst RA Martin Riemer eine Entscheidung des Amtsgerichts Bonn vom 30.07.2020 (Az.: 118 C 315/19) zusammen.

Aus der Entscheidung, die auch in der VuR 2020, 464 von RA Arne Maier vorgestellt wird:

Dem Kläger steht im Hinblick auf die nun noch streitgegenständlichen Bankbewegungen auf dem Konto mit der Kundenstammnummer # ######### ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 Abs.1 DS-GVO zu. (…)

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Online-Beratung, Online-Zusammenarbeit, Datenschutz – Handreichungen und Informationen

Einige Beiträge zu datenschutzrechtlichen und methodischen Überlegungen beim Einsatz von Tools für Online-Beratungs- und Zusammenarbeit.

Keine Google-Links mehr zu Insolvenzdaten auf unzulässigen gewerblichen Internetangeboten

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in den letzten Monaten zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich über die Auffindbarkeit ihrer Insolvenzdaten über die Google-Suchmaschine beschwert haben. Der HmbBfDI konnte nun durchsetzen, dass die Google Inc. mehrere Internetangebote, auf denen personenbezogene Daten aus Insolvenzverfahren unzulässig veröffentlicht werden, generell nicht mehr als Suchergebnisse verlinkt. – Quelle und mehr: PM des HmbBfDI

Hess. Datenschutzbeauftragter zur Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Lohnpfändung

An dieser Stelle der Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2016 des Hessischen Datenschutzbeauftragen (Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch).  Unter Nr. 4.2.4 befasst er sich mit dem Thema „Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen“.

Der gesamte Tätigkeitsbericht – vor allem das Kapitel 4.2. „Auskunfteien und Inkassounternehmen“ – ist interesssant zu lesen: www.datenschutz.hessen.de/taetigkeitsberichte.htm