Neufassung des Entwurfs einer Verordnung zur Anpassung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen an unionsrechtliche Vorgaben

Das BM für Wirtschaft und Energie meldete am 2.8.2021: “Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten (Anm: vgl. hier) „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten.

Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden. (…) Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.”

Geplante Änderung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung: Kommentierung der BAG-SB

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant Änderungen der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung (siehe unsere Meldung vom 3.6.2021). Die BAG-SB kommentiert “Stromsperren wirksam verhindern” und fordert weitere Maßnahmen:

  • Die Stromkosten sind in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger zu übernehmen und nicht mehr pauschalisiert zu bezahlen.
  • Die Übernahme von Stromschulden durch den Sozialleistungsträger ist als Sollbestimmung in die Leistungsgesetze aufzunehmen und daher genauso zu gestalten wie die Übernahme von Mietschulden und Schulden der Heizungsenergie.
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Änderungen der Regelungen zur Sperre von Strom- und Gasgrundversorgung geplant

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant Änderungen der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung, wie der Bundesratsdrucksache 397/21 zu entnehmen ist.

Besonders beachtlich dürften die geplanten Änderungen zur “Unterbrechung der Versorgung” (also: die Sperre) nach § 19 StromGVV und § 19 GasGVV sein.

I. Änderung Schwellenwert

  • zu Strom, S. 19: “Die Regelung zum Schwellenwert des Zahlungsverzugs des Kunden, der vor einer möglichen Unterbrechung der Versorgung erreicht werden muss, wird von dem bisherigen fixen Wert in Höhe von 100 EUR in einen dynamischen Wert in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung geändert. (mehr …)

vzbv fordert, während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, mit einem Moratorium während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen.

Schon in den vergangenen Jahren wurden vielen Haushalten Strom- und Gas abgestellt. Im Jahr 2019 gab es allein 289.000 Stromsperren. Die Corona-Krise mit den Lockdowns belasten viele Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich. Sie sind von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen. Das bedeutet insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen Unsicherheit und Existenzängste. Die Zahl derer, die ihre Strom- und Gasrechnung nicht bezahlen können, wird vermutlich noch einmal deutlich ansteigen. Dazu kommt jetzt der Beginn der kalten Jahreszeit. Die betroffenen Verbraucher bedürfen eines besonderen Schutzes. Der vzbv fordert daher während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen. Schulden durch Strom- und Gasrechnungen müssen über die Sozialleistungsansprüche geregelt werden. Damit es für alle trotz der schweren Zeit kein kaltes und dunkles Weihnachtsfest 2020 wird

Klaus Müller, Vorstand des vzbv – Quelle

Verivox: “Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab”

Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor. – Quelle und mehr: PM Verivox

Siehe auch Stefan Sell: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer: Hartz IV und die Stromkosten

“Hat der Stromgrundversorger Vattenfall jahrelang zu hohe Mahnkosten verlangt?”

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE), Bürgerschafts-Drucksache 22/1178. Daraus:

“(…) Allein der Hamburger Grundversorger Vattenfall hat zwischen Oktober 2017 und September 2018 mehr als 603.000 Mahnungen verschickt. Lagen die Mahnkosten im Jahr 2019 noch bei 3,10 Euro, sind sie seit dem 01.01.2020 deutlich niedriger und liegen nur noch bei 1,10 Euro. (…)

Kunden/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Mahnbetrag sich berechnet. So heißt es in § 17 Absatz 2 Satz 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), dass „auf Verlangen des Kunden die Berechnungsgrundlage nachzuweisen“ ist. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist,, dass es sich bei den Mahnkosten um einen Schadenersatz handelt. Die Mahnkosten sind also nicht etwa im freien Ermessen des Anbieters, sondern sind begrenzt durch die tatsächlich entstehenden Kosten. (mehr …)

EnBW: “Wir sperren keine Strom- und Gaskunden”

EnBW meldet in seinem Corona-Update-Blog: “Jeder soll sich auf eine sichere Energieversorgung verlassen können. Dafür stehen wir zu jeder Zeit ein. Und niemand darf in dieser Krise ohne Strom sein. Deshalb führen wir derzeit auch keine neuen Strom- und Gassperren durch und sind dabei, alle Strom- und Gassperren, die in den letzten Wochen vorgenommen wurden, aufzuheben. Unsere Außendienstmitarbeiter arbeiten hierfür mit Hochdruck daran, betroffene Kunden anzufahren und zu entsperren. Die Gebühren für die Entsperrung tragen wir.”

Bundestag-Anhörung: Sachverständige gegen Verbot von Stromsperren

“Stromsperren wegen Zahlungsrückständen möglichst vermeiden, aber als allerletztes Mittel weiterhin zulassen: Darin waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Der [gestrige] Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke hat ihren Vorstoß (19/14334) überschrieben: “Stromsperren gesetzlich verbieten”. Bündnis 90/Die Grünen (19/9958) verlangen: “Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren”.

Quelle und mehr. Siehe auch die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen

Marktwächter Energie: Was führt zu einer Stromsperre? Die Ursachen sind komplex und vielfältig

„Im Jahr 2018 wurde etwa 4,9 Millionen Haushalten in Deutschland eine Stromsperre angedroht. Davon wurde rund 300.000 Haushalten der Strom gesperrt. Der Marktwächter Energie untersuchte die Ursachen des Zahlungsverzugs, die Herausforderungen bei der Lösungsfindung und die Folgen einer Sperrandrohung beziehungsweise Stromsperre in Deutschland aus Verbraucherperspektive.“ – Hier zu den Details