Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten

Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis auf das Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15. Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Mehr siehe unsere Meldung vom 14.12.2015.

Zur Anschauung ein konkretes Fallbeispiel als pdf. Auch wenn dies erfolgreich ausging, bleiben Fragen offen: wie berechnen sich die 3,10 Euro und warum mahnt Vattenfall 2x im Monat?

vzbv-Umfrage: Nur wenige Verbraucher wechseln den Energieversorger

„Der Wechsel des Energieversorgers kann Haushaltskunden viel Geld sparen. Aber nur 22 Prozent der Gaskunden haben diese Chance in den letzten vier Jahren genutzt. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Stromkunden sind hingegen wechselfreudiger. Für Fernwärmekunden ist ein Wechsel gar nicht erst möglich.“ – zur ganzen Pressemitteilung des vzbv

Neue Stromzähler „Smart Meter“ werden ab 2017 schrittweise Pflicht

„Ab dem 1. Januar 2017 werden Smart Meter schrittweise eingeführt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kommt die Nachricht überraschend: Nur 8 Prozent der Verbraucher wissen genau, was ein Smart Meter ist. 68 Prozent haben bislang noch nie von Smart Metern gehört, wie eine repräsentative Umfrage von GfK im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt.

Smart Meter sind moderne Systeme zum Strommessen. (mehr …)

Bundeswirtschaftsministerium legt Studie zu Stromsperren vor

„Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute eine Studie zum Thema Stromsperren veröffentlicht. Die Studie mit dem Titel „Analyse der Unterbrechungen der Stromversorgung nach 19 Abs. 2 StromGVV“ wurde im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt. Sie untersucht Ursachen für Stromsperren und die Wirksamkeit des gegenwärtigen Instrumentariums. (mehr …)

Antrag LINKE (Hamburg): „Energiearmut in Hamburg: Endlich konsequent bekämpfen!“

In Ergänzung unserer Meldung von gestern („Zahl der Stromsperren explodiert“): nun liegt der Antrag der LINKE auch in der Parlamentsdatenbank vor: „Energiearmut in Hamburg: Endlich konsequent bekämpfen! “ → Drucksache 21/6461 – Daraus:

„Von Beginn des 1. Quartals 2015 bis zum 3. Quartal dieses Jahres wurden in Hamburg 14.815 Stromsperren, 975 Gassperren und rund 1.300 Wassersperren vorgenommen. Über eine Million Mahnschreiben wurden in dem genannten Zeitraum durch die Vattenfall Europe Sales GmbH und HAMBURG ENERGIE verschickt (Drs. 21/6341) (…) (mehr …)

Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August – 33 O 2/16 – einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yello Strom GmbH stattgegeben. Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.

Damit aber hat Yello Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts (mehr …)

BGH bejaht einseitiges Recht des Strom-Grundversorgers zur Bestimmung der Leistungszeit

BGH, Urt. v. 08.06.2016 – VIII ZR 215/15 – Leitsatz des Gerichts:
Einem Grundversorger steht gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV ein einseitiges Recht zur Bestimmung der Leistungszeit i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, so dass ein Stromkunde im Grundversorgungsverhältnis mit Ablauf eines vom Versorger in der Rechnung mitgeteilten Datums ohne Mahnung in Verzug gerät, sofern dieses Datum wenigstens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung liegt. (Unterstreichung durch uns);  § 286 Abs 2 Nr 1 BGB, § 315 BGB, § 17 Abs 1 S 1 StromGVV

vzbv: Stromanbieter dürfen nicht zum Lastschrifteinzug zwingen

Zahlreiche Stromanbieter haben Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht wie vom Gesetz vorgesehen verschiedene Zahlweisen angeboten. Vielfach blieb Kunden beim Abschluss eines Stromvertrags nur die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug. Nach einer Abmahnaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die überwiegende Zahl der angeschriebenen Unternehmen die Praxis geändert.- zur PM des vzbv

Nationale Armutskonferenz: Nicht nur Elektroautos, sondern auch stromsparende Haushaltsgeräte fördern

Nationale Armutskonferenz fordert stärkere Bezuschussung von Waschmaschinen oder Kühlschränken für Hartz-IV-Empfänger

Um die schleppende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen anzukurbeln, haben sich Bundesregierung und Autoindustrie auf Kaufprämien verständigt. „Diese Nachricht überrascht vor dem Hintergrund, dass für die Anschaffung von stromsparenden Geräten bei Hartz-IV-Empfängern angeblich kein Geld da ist“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak). (mehr …)