Ab 01.07.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (vgl. BGBl. 2022, S. 2345)

Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien

Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.

Erhöhung des unpfändbaren Betrages aufgrund beruflicher Mehraufwendungen nach § 850f Abs. 1b – Fahrtkosten sind ab 20 km einfacher Wegstrecke bereits als außergewöhnliche Belastung zu werten

AG Neustadt mit einer weiteren Entscheidung darüber, die 20km-Grenze zur Entscheidung über außergewöhnliche Belastungen heranzuziehen, anstatt der ebenfalls üblichen 30km-Grenze.

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (Stand 11.5.2021 – vgl. BGBl. 2021, S. 856 mit Änd. des PKoFoG in Artikel 5))

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.