Pfändungstabelle 2023 veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt ( BGBl., 2023, Teil I, Nr. 79 vom 20.02.23) ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 erschienen.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 01. Juli 2023 und wurden um durchschnittlich 5% erhöht. Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten beträgt zukünftig 1.402,28 Euro (bisher: 1.330,16 Euro). Für die erste weitere Unterhaltspflicht steigt der Freibetrag um 527,86 Euro (bisher: 500,62 Euro).

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung mit Pfändungstabelle (Seite 3)

Ab 01.07.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (vgl. BGBl. 2022, S. 2345)

Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

Aktualisiert 6.4.2020: Handreichung Beratungsschritte für von Corona betroffene Selbstständige vom Expertenforum Selbstständige BAG-SB

Handreichung, anhand derer man wie mit eine Schablone möglichst schnell die Existenz des Selbstständigen, seiner Familie und eben seiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu sichern versuchen kann.