Neues Rechtsgutachten Anne Lenze: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig

PM des Paritätischen (Links von uns gesetzt): “Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Mit einem Appell fordert ein breites Bündnis die noch amtierende Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine “neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums” ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. (mehr …)

neues Inkassorecht seit 1.10.2021

Letzten Freitag sind Neuerungen im Inkassorecht in Kraft getreten. Vgl. zuletzt unsere Meldung vom 15.6.2021. Das BMJV skizziert wie folgt (unter II.):

“Ab 1. Oktober 2021 gilt: Bei der ersten Zahlungsaufforderung einer unbestrittenen Forderung kann nur noch ein Gebührensatz von 0,5 zur Anwendung gebracht werden. Im Falle einer einzuziehenden Forderung von 100 EUR beträgt die maximal zulässige Vergütung (inklusive Auslagenpauschale) in diesen Fällen also künftig in der Regel 29,40 EUR netto (statt wie bisher 76,44 EUR netto). (mehr …)

Neufassung des Entwurfs einer Verordnung zur Anpassung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen an unionsrechtliche Vorgaben

Das BM für Wirtschaft und Energie meldete am 2.8.2021: “Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten (Anm: vgl. hier) „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten.

Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden. (…) Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.”

Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite

Hier der Hinweis auf die Bundesrats-Drucksache 586/21 = Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite. Anlässlich der heutigen 719. Sit­zung des Bundesrats-Aus­schus­ses für Fra­gen der Eu­ro­päi­schen Uni­on hat das iff Hamburg ein Positionspapier dazu veröffentlicht.

Daraus: “So enthält der Richtlinienvorschlag die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, finanzielle Allgemeinbildung insbesondere für junge Erwachsene, die erstmalig einen Verbraucherkredit aufnehmen, zu fördern und die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsdiensten zu verbessern. Idealerweise würde dies dazu führen, dass allen Schuldner:innen ein Recht auf Schuldnerberatung zustünde.”

Vgl. dazu etwa Art. 36 des Vorschlags: “Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Verbrauchern Schuldenberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.”

Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten

“Der Bundestag befasst sich heute mit den Folgen der Hochwasserkatastrophe. Gegenstand der Beratung ist ein von CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf „zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021′ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ (19/32039).

Die Initiative, die unter anderem eine Ausstattung des geplanten Wiederaufbaufonds mit Bundesmitteln in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vorsieht, soll im Anschluss an die eineinhalbstündige Aussprache an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden.” – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

Für die Schuldnerberatung wird Artikel 5 und 6 des Gesetzes beachtlich werden. (mehr …)

Gesetz für „faire Verbraucherverträge“ verabschiedet

Der Bundestag hat am gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für faire Verbraucherverträge“ (19/26915) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30840) angenommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Quelle und mehr: BT-Meldung.

Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=faire+verbraucherverträge und Kommt der Kündigungsbutton?

Kommt der Kündigungsbutton?

Nach aktuellem Stand wird der Bundestag am Donnerstag, 24.6.2021, unter TOP 22 den “Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge” beschließen (vgl. dazu …/?s=faire+verbraucherverträge).

Der Rechtsausschuss schlägt – neu – die Einführung eines § 312k BGB-E vor (BT-Drs. 19/30840), also einen Kündigungsbutton (vgl schon 6.4.2020). Aus der Begründung:

Die Kündigung von im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossenen Verträgen stellt Verbraucher oft vor besondere Herausforderungen. Im Vergleich zum einfachen Abschluss eines solchen Vertrags ist dessen Kündigung direkt über eine Webseite teilweise gar nicht möglich oder wird häufig durch die Webseitengestaltung erschwert.
Die mit § 312k BGB in der Entwurfsfassung vorgeschlagenen Verpflichtungen des Unternehmers sollen Verbraucher in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse in die Lage versetzen, Kündigungserklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr künftig – unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Kündigungserklärungen – in vergleichbar einfacher Weise abzugeben wie Erklärungen zum Abschluss entsprechender Verträge.

Der neue § 312K BGB-E soll so aussehen: (mehr …)