Bundeskabinett beschließt Gesetz für faire Verbraucherverträge

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen.

Der Regierungsentwurf sieht u. a. folgenden Maßnahmen vor:

  • Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten
  • Bedingungen für die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen
  • Textformerfordernis für Energielieferverträge
  • Dokumentationspflichten für Telefonwerbung

Siehe auch vzbv: Nachbesserungen beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nötig

Verkürzung des RSB-Verfahrens: Wann die gesammelten Anträge einreichen?

Heute hat auch der Bundesrat der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt bzw. genauer: auf einen Einspruch / der Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Die finale Fassung gibt es hier: BR-Drucksache 761/20.

Nun stellt sich Frage: wann können/sollen die sich angesammelten Anträge eingereicht werden? (mehr …)

“Bundesrat billigt Verbraucherentlastung bei Inkassokosten”

Der Bundesrat hat heute einen Bundestagsbeschluss zum Inkassorecht gebilligt – siehe Darstellung unter Bundesrat KOMPAKT sowie unsere Meldung Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”.

Ob sich sich wirklich um eine “Verbraucherentlastung” handelt, wird sich weisen. Nach wie vor sollte AG Esslingen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 5 C 234/18 und Malte Hartmanns Beitrag zu den „fiktiven“ Inkassokosten zum Standard der engagierten Schuldnerberatung gehören.

Beschlüsse des Rechtsausschusses: wohl finale Fassung der RSB-Verkürzung

Am morgigen Donnerstag, 17.12.2020, wird der Bundestag final über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens entscheiden. Es steht zu erwarten, dass der Regierungentwurf (19/21981) in der gestrigen Beschlussfassung des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 19/25251) angenommen werden wird.

Es ist demnach im Wesentlichen vorgesehen:

  1. Zum 01.10.2020 rückwirkende Neufassung des § 287 Abs. 2:
    • (unbefristete!) Verkürzung der Abtretungsfrist auf drei Jahre
    • Ist dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt worden, so beträgt die Abtretungsfrist in einem erneuten Verfahren fünf Jahre
    • Für Anträge zwischen 17.12.2019 und 30.09.2020: unveränderte Abtretungsfrist nach dem Regierungsentwurf
  2. Übergangsregelung bis 30.06.2021 zur 6-Monatsfrist des § 305 Abs. 1 Nr. 1:
    Es reicht, wenn wenn sich aus der Scheiternbescheinigung ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist.
  3. Neuer § 2a Verbraucherinsolvenzformularverordnung (Übergangsregelung):
    Die bisherigen Formulare können bis 31.03.2021 weiterhin verwendet werden. Allerdings muss die Abtretungsfrist berichtigt werden. (mehr …)

RefE “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften”

Das BMJV hat den Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften” vorgelegt.

Neben einem Auskunftsersuchen der Gerichtsvoller/innen an die Polizei (§ 757a ZPO-E) sollen u.a. in der ZPO geändert werden:

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Hirte und Team auf Twitter: Auch für Verbraucher unbefristete RSB-Verkürzung nächste Woche im Bundestag

Hier der Hinweis auf Twitter-Meldungen von Heribert Hirte (CDU) uns seinem Team:

  • “Koalition einigt sich auf Gesetz zur #Restschuldbefreiung mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. Oktober.”
  • “Eine wichtige Nachricht für die Schuldnerberatung in unserem Land, dazu werden Verbraucher und Unternehmer mit den Blick auf die Fristen dauerhaft gleich behandelt”
  • “Ist schon raus, wann der Bundestag über die Reform der Restschuldbefreiung entscheidet?” – “Geplant ist nächste Woche.”

Damit wurde der Aufruf zum Regierungsentwurf von Ahrens/Graeber/Grote pp, in dem die Ungleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmen angeprangert wurde (mehr …)