Hier der Hinweis auf den Beitrag “Vermutlich sehr bald“ – „Gut Ding braucht manchmal etwas Weile“ im Infodienst Schuldnerberatung
Gesetzgebung
Verkürzung der Restschuldbefreiung: frühestens am 14.12.2020 im Bundestagsplenum?
In der nächsten Woche wird der Bundestag über den neuen Haushalt debattieren (vgl. TOP). Damit sieht es so aus, dass der Bundestag über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre (vgl. 19/21981) frühestens in der 51. KW beschließen wird. Der unhaltbare Wartezustand (vgl. PM der BAG-SB) dauert also an…
Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”
Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht (19/20348) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/24735 – Beschlussempfehlung und Bericht; Buchstabe a) zugestimmt. Während die Koalition für das Gesetz stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen.
Unsterstellt, dass das Gesetz noch im Dezember verkündet werden wird, wird es im Wesentlichen am 1.10.2021 in Kraft treten.
P-Konto-Reform tritt am 1.12.2021 in Kraft
Heute wurde das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2466). Deshalb steht nun fest, dass es im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft treten wird (Ausnahme: Neufassung des § 850c ZPO-neu, welches am 1.8.2021 in Kraft treten wird).
Zum Inhalt der Reform siehe
- Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
- Esther Binner: “Reform des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)” in InsbürO 2020, 275 = BAG-SB-Informationen 2020, 90 – 94 (Ausgabe 3)
- Siehe auch den Hinweis zu § 850f ZPO-neu
- Parlamentsdokumentation
Verkürzung der Restschuldbefreiung auch diese Woche wohl nicht im Bundestagsplenum…
Laut Deutscher Bundestag – Tagesordnung und Sitzungsverlauf steht die Verkürzung der Restschuldbefreiung auch diese Woche nicht auf der Tagesordnung des Bundestages… (Dafür aber diesen Freitag, 27.11.2020, das Inkassorecht).
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung und Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängert
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
Ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).
Beide Verlängerungen wurden im Rahmen des Regelbedarfermittlungsgesetzes am 5. November vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Quelle und mehr: Bundesregierung
Bundesregierung beschließt zwei verbraucherschützende Änderungen im Darlehensrecht
Die Bundesregierung hat gestern den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 beschlossen. (mehr …)
Erhöhung Mindestunterhalt für minderjährige Kinder
Letzten Freitag ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung im Bundesgeetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2020 I 2344). Demanch wird ab 1.1.2021 der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) von 378 auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs), im sogenannten Ausgangsbetrag, von 434 auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) von 508 auf 528 Euro angehoben.
Der Mindestunterhalt bildet die Berechnungsgrundlage sowohl für die von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. (mehr …)
BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit
Die BAG-SB fordert in der heutigen Pressemitteilung Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht und führt aus:
“Wie das Statistische Bundesamt heute meldet, wurden im August 2020 über 65% weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat eröffnet. „Kein Wunder, denn alle warten auf die angekündigte Verkürzung des Verfahrens“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Seit Monaten wird über den Gesetzesentwurf diskutiert, mit dem die Privatinsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. In Erwartung der Verkürzung werden derzeit kaum noch Verbraucherinsolvenzanträge gestellt.
In der Folge sitzen die Beratungsstellen auf einem riesigen Antragsberg, (mehr …)
AG SBV informiert: Zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Empfehlungen zum Umgang in der Beratungspraxis
Hier der Hinweis auf den Beitrag der AG SBV zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Empfehlungen zum Umgang in der Beratungspraxis.