Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht überwunden und viele Unternehmen sind aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können. Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. (BMJV)

Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens: Experteneinschätzungen und Zeitschiene

Kritik am Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) äußerten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 30. September 2020.

Zwar wurde die geplante Verkürzung des Verfahrens von sechs auf drei Jahre für alle natürlichen Personen sowie die zügige Umsetzung zum 1. Oktober 2020 begrüßt, abgelehnt wurde jedoch vor allem die im Regierungsentwurf vorgesehene unterschiedliche Behandlung von Privatpersonen und Unternehmern sowie die lange Speicherung von Insolvenzdaten bei Auskunfteien.

Die meisten der geladenen Rechtswissenschaftler und Praktiker (mehr …)

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

“Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1896. Es enthält detaillierte Regelungen zur Vermögenssorge des Vormunds, die allerdings weithin die Verhältnisse um das Jahr 1900 abbilden, und nur wenige Regelungen zur Personensorge. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist das Vormundschaftsrecht unübersichtlich geworden und bildet die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Hinzu kommt, dass das im Jahr 1992 eingeführte Betreuungsrecht vor allem zur Vermögenssorge und zur gerichtlichen Aufsicht auf die Regelungen für den Vormund verweist. Dies führt zur Unübersichtlichkeit und birgt für die Rechtsanwender etliche Probleme.” – Quelle

Das Gesetz soll am 1.1.2023 in Kraft treten.

Heute Anhörung im BT-Rechtsausschuss zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Heute findet die Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu den beiden Gesetzentwürfen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens BT-Drucksache 19/21981 (Bundesregierung) und Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz) BT-Drucksache 19/18681 (B90/Grüne) statt.

Stellungnahmen der Sachverständigen

Verkürzung von Restschuld­befreiungs­verfahren: Gegenäußerung der Bundesregierung

Unter BT-Drucksache 19/22773 ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (dazu unsere Meldung vom 18.9.2020) zu finden. Daraus in Auszügen:

– Der Evaluationszeitraum bis zum 30. Juni 2024 ist angemessen.
– [Die EU-Richtlinie] empfiehlt lediglich, so früh wie möglich die Bestimmungen der Richtlinie über die Entschuldung auch auf Verbraucher anzuwenden. Dieser Empfehlung wird mit dem Entwurf probeweise und mit Blick auf die derzeitigen besonderen Krisenerscheinungen entsprochen. Über eine Verlängerung der Geltungsdauer der Regelungen soll nach Bewältigung der Krisenerscheinungen und auf Grundlage der Informationen entschieden werden, welche die Evaluation liefern wird.
– Die Bundesregierung hält daran fest, dass eine Verkürzung der Speicherfristen [für Auskunfteien] nicht ohne die (…) vorgesehene Evaluation vorgenommen werden sollte.

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Das Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.

Eine Übersicht gibt die PM des BMJV. Dort ist der Gesetzentwurf selbst nicht zu finden. Am 23.6.2020 wurde allerdings der Referentenentwurf veröffentlicht und im Anschluss werden 81 (!) Stellungnahmen wiedergegeben.

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Das Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.

Eine Übersicht gibt die PM des BMJV. Dort ist der Gesetzentwurf selbst nicht zu finden. Am 23.6.2020 wurde allerdings der Referentenentwurf veröffentlicht und im Anschluss werden 81 (!) Stellungnahmen wiedergegeben.

Stellungahme Bundesrat zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) Stellung genommen. Von der Ausschussempfehlung (BR-Drucksache 439/1/20) wurden die Nummer 1-4, 6 und 9 angenommen und die Nummern 5,7 und 8 abgelehnt.

Konkret bedeutet dies (In Nummerierung der Ausschussempfehlung): (mehr …)

Kritik an Änderungen im Inkassorecht von mehreren Seiten

Um Verbesserungen im Inkassorecht ging es bei der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU). Während Verbraucherschützer und Schuldnerberater in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/20348) keine Verbesserung der aktuellen Situation für Verbraucher sehen, hält ihn die Inkasso-Branche für unausgewogen. Kritik kam auch vonseiten der Rechtsanwälte. – Bericht auf bundestag.de.

Siehe auch unsere Meldung vom 15.09.2020 mit Links zu den schriftlichen Stellungnahmen.