Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Das Gesetz setzt damit die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einer Höhe von mehr als 100.000 Euro im Jahr zurückzugreifen.“ – Mehr unter BR-Drucksache 395/19.

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen

„Wohnungslosigkeit ist eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden und mit einem menschenwürdigen Dasein nicht vereinbar. Über die Größenordnung des Problems und die Frage, wer von Wohnungslosigkeit betroffen ist, gehen die Einschätzungen weit auseinander. Auf Bundesebene und für die meisten Bundesländer liegen keine belastbaren Zahlen vor. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung kann über Wohnungslosigkeit bislang nur eingeschränkt und auf Basis von Schätzungen berichtet werden. Diese Schätzungen sind allerdings mit großer Unsicherheit behaftet.

Für die Berichterstattung und für sozialpolitisch fundierte Entscheidungen sind belastbare Informationen über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit sowie über die betroffenen Personen für das gesamte Bundesgebiet erforderlich. Die Länder begrüßen deshalb mit Beschluss der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) vom Dezember 2017 die Einführung einer amtlichen bundesweiten Wohnungslosenstatistik.“ – Mehr unter der Bundesratsdrucksache 463/19

Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“

Aus Harald Thomés aktuellem Newsletter: „Hubertus Heil hat geplante Änderungen im SGB II und weiterer Gesetze im Rahmen des Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ angekündigt. Dazu habe ich eine Zusammenfassung erstellt. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/Eckpunkte_des.pdf Das Papier des BMAS hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Zukunftsdialog/ergebnisbericht.html  (…) Hier die PM des DPWV: www.der-paritaetische.de/presse/zukunftsdialog-arbeitsministerium-paritaetischer-lobt-beteiligungsprozess-als-beispielhaft-und-begrue

BT-Anhörung zu unerlaubter Telefonwerbung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag „Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen“ in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/3332).

Dazu gab es vorgestern eine öffentliche Anhörung. Hier die schriftlichen Stellungnahmen:

Vgl. auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=best%C3%A4tigungsl%C3%B6sung

Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ vorgelegt.

Daraus: „Hauptsächlich sollen die Geschäfts- und die Einigungsgebühr nach den Nummern 2300 und 1000 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG so angepasst werden, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienst-leistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Die Ersatzfähigkeit der im Fall einer Doppelbeauftragung von einerseits Inkassodienstleistern und andererseits Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten entstehenden Kosten durch den im Verzug be-findlichen Schuldner soll auf die seltenen Fälle beschränkt werden, in denen eine solche Doppelbeauftragung aus besonderen Gründen sachgerecht war. (mehr …)

Dem Bundestag zugeleitet: „Gesetz zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher“

Nordrhein-Westfalen hat über den Bundesrat ein „Gesetz zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher“ auf den Weg gebracht – siehe Basisinformation-Bundestag und direkt BT-Drucksache 19/12085.

Dabei ist auch eine Änderung der InsO vorgesehen. Dort soll geregelt werden, dass, falls der Schuldner seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt oder dies sonst erforderlich erscheint, das Insolvenzgericht Fremdauskünfte bei den in § 802l Absatz 1 Satz 1 ZPO benannten Stellen einholen kann.