BMFSFJ: Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

„Durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt werden. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. Inkrafttreten wird die Reform zum 1. Juli 2017.“ – Quelle: BMFSFJ

Siehe auch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (MdHB; DIE LINKE) vom 24.01.17 – Drucksache21/7664 – Betr.: Die Unterhaltsvorschuss-Reform kommt! Wie ist der Status Quo in den Jobcentern und Grundsicherungsämtern?

Referentenentwurf: „Gesetz zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“

„Die zivilrechtlichen Vorgaben der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Anm.: vgl. dazu die BaFin) werden im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Die Regelungen erfolgen im Recht der Schuldverhältnisse: Dort wird nicht nur das Umsetzungsrecht zur Ersten Zahlungsdiensterichtlinie (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) geändert, sondern auch ein neuer § 270a BGB eingefügt. Ebenfalls geändert werden die schon bislang in Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gebündelt umgesetzten Informationspflichten.“

Quelle und mehr: BMJV

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Dass sich die Regelsätze zum Jahreswechsel änderten, dürfte sich rumgesprochen haben. Interessant sind darüber hinaus auch weitere Änderungen durch das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, welches am 28.12.2016 im BGBl. I S. 3159 veröffentlich wurde. Vgl. die Übersicht von Widerspruch e.V. aus Bielefeld unter  tacheles-sozialhilfe.de/(…)/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf

vzbv zu Wohnimmobilienkrediten: „Ein Weihnachtsgeschenk für die Banken“

Gestern hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Nachbesserungen zum Wohnimmobilienkreditrecht vorsieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin keine Klarheit bei Vorfälligkeitsentschädigungen gibt. „Es ist ein Riesenskandal, dass Banken weiterhin Rechnungen stellen dürfen, die oft überhöht sind und von Verbrauchern unmöglich nachvollzogen werden können“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. – Quelle und mehr: PM vzbv

„EuKoPfVODG“ heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

„EuKoPfVODG“ – oje. Was ist denn das schon wieder? Die Abkürzung steht für „Europäische Kontenpfändungsverordnung-Durchführungsgesetz“. Das Gesetz selbst klingt noch schlimmer*. Auf jeden Fall wurde es heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2016 I S. 2591).

Unter anderem wird die ZPO geändert. Zum Beispiel wird es ab morgen den neuen § 754a ZPO geben: „Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden“. Es entfällt auch die 500-Euro-Bagatellgrenze des § 802 l Abs. 1 Satz 2 ZPO (Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers). (mehr …)

Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt

Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen

Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt

Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen

Kommen „einheitliche Höchstsätze für das nichtanwaltliche und das anwaltliche Inkasso“ ?

Unter dem unscheinbaren Namen „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ verbirgt sich auch die Änderung von Inkassoregelungen. Hier der Hinweis darauf, dass § 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz)  gestrichen werden soll (Artikel 8 Nr. 2 – vgl BT-Drucksache 18/9521-Auszug)! Mit einer interessanten Begründung:

„§ 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch Rechtsverordnung für bestimmte Fälle Höchstsätze für die Erstattung der Kosten festzulegen, die ein Gläubiger bei Beauftragung eines Inkassodienstleisters (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG) als Schadensersatz von seinem Schuldner ersetzt verlangen kann. (…) Die unterschiedliche Behandlung von nichtanwaltlichem und anwaltlichem Inkasso, die dadurch entsteht, dass die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten nur beim nichtanwaltlichen Inkasso durch Höchstsätze beschränkt werden kann, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot des Artikels 3 GG. Inkassodienstleistungen, die von Inkassodienstleistern erbracht werden, unterscheiden sich nicht von Inkassodienstleistungen, die Rechtsanwälte erbringen.  (mehr …)

Stellungnahme der BAGFW zum Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung

„Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat die Reform der EU-Richtlinien zum Vergaberecht sowie die Umsetzung in nationales Recht intensiv begleitet. Entsprechend machen wir gern von der Möglichkeit Gebrauch, uns auch an der nunmehr stattfindenden Konsultation zum Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung zu beteiligen.

Soweit das Vergaberecht im Bereich sozialer Dienstleistungen außerhalb des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses und der Zuwendungsfinanzierung zum Tragen kommt, bewegen sich die Aufträge von ihrem Wert her überwiegend im Unterschwellenbereich. Entsprechend messen wir gerade dieser nunmehr vorgeschlagenen Regelung erhebliche Bedeutung bei.“ – Quelle und mehr: www.bagfw.de

Thomé: „Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht“

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht hat, welches deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht. Insofern müsse ein Leistungsanspruch eingeräumt werden (Urteil vom 18.07.2012 – 1 BvL 10/10,1 BvL 2/1). (mehr …)