9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (9): bleibt Rechtsverschärfungsgesetz

Aus dem gestrigen Thomé-Newsletter: „Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim „Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden.

Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie (mehr …)

9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (8): „Experten bezweifeln eine Entlastung der Jobcenter“

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Vereinfachungen im System der Grundsicherung sorgt in der Summe nicht unbedingt für eine Entlastung der Jobcenter. Diese Befürchtung äußerte eine Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 30. Mai 2016. Sehr kritisch bewertet wurden außerdem geplante Änderungen bei den sogenannten „temporären Bedarfsgemeinschaften“, also auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Alleinerziehenden, deren Kinder sich zeitweise auch bei dem anderen Elternteil aufhalten.

Einige Sachverständige äußerten zudem Unverständnis über die Beibehaltung der Sanktionsregeln für Leistungsempfänger, die jünger als 25 Jahre sind. (mehr …)

9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (7): Anhörung nächste Woche und Stellungnahmen

„Änderungen bei Hartz IV beschäftigen den Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 30. Mai 2016, in einer öffentlichen Anhörung. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (18/80431), der vor allem auf Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungs- und des Verfahrensrechts basiert. Darüber hinaus werden Anträge der Linken (18/8076) und der Grünen (18/8077) erörtert. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert 70 Minuten.“ (Quelle: Bundestag)

Hierzu gibt es zahlreiche Stellungnahmen. Recht aktuell (17.5.2016) vom Paritätischen. Viel Material ist zu finden unter: http://tacheles-sozialhilfe.de. Siehe auch: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=9.+SGB+II-ÄndG.