Aus dem gestrigen Thomé-Newsletter: „Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim „Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden.
Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie (mehr …)