“Auch Grundsicherungsempfängern soll nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für Corona bedingte Belastungen ein Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. An entsprechenden Konzepten wird bereits vom Bundessozialministerium mit Hochdruck gearbeitet.” – Quelle und Video-Statement von BM Heil.
Gesundheit / Krankheit
LSG Darmstadt: Teilzeit-Studierende können Arbeitslosengeld II beanspruchen
Hier der Hinweis auf LSG Darmstadt, 15.12.2020, L 9 AS 535/20 B ER. Aus der Pressemitteilung des Gerichts: Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ein Teilzeitstudium ist jedoch nicht nach dem BAföG förderungsfähig, da es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt. Teilzeit-Studierende können daher Arbeitslosengeld II beanspruchen.
Bundestagsdebatte zu “Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen”
Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen“ (19/25065) debattiert der Bundestag am Mittwoch, 13. Januar 2021, eine halbe Stunde lang. Im Anschluss soll die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Quelle und mehr: Bundestag
Update Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in S-H: Sozialrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie
Hier der Hinweis auf das Papier 2020-12-07_KSB_Info_Corona-Gesetzespaket
Creditreform zur Überschuldung in Deutschland: “Ruhe vor dem Sturm?”
Creditreform legt den “SchuldnerAtlas Deutschland 2020” mit diversen Zahlen vor. Bemerkenswert sind die Schlusszitate:
Die langfristigen Perspektiven für die Überschuldungsentwicklung sind besorgniserregend, da die Corona-Pandemie auch eine weitere Polarisierung von Einkommen und Vermögen bewirkt
Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform
Die oberen sozialen Schichten („Gutverdiener“) können Einkommensausfälle kompensieren – sie sparen vermehrt und üben zugleich Ausgabenvorsicht sowie Konsumzurückhaltung. Die unteren sozialen Schichten haben keine oder nur sehr geringe finanzielle Reserven und eine „negative Sparquote“ – sie ver- und überschulden sich
Stephan Vila, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm
Die Folge: Bereits jetzt deuten sich finanzielle Überlastungen an, die zeitlich versetzt, zu einem Anstieg der Überschuldungsfälle führen werden. „Zudem erwarten wir einen „Nachholbedarf“ bei den Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode ab Oktober 2020. Das wird zu einem zusätzlichen Anstieg der (harten) Überschuldungsfälle führen“, sagt Goy-Yun, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm.
Quelle und mehr: www.creditreform.de
61.000 Bürger ohne Krankenversicherung
Die Zahl der Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Das geht aus der Antwort (19/23639) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23245) der FDP-Fraktion hervor.
Demnach wurden 2007 noch 196.000 Menschen ohne Krankenversicherung und ohne anderweitigen Anspruch auf Krankenversorgung in Deutschland registriert. 2015 waren es noch 75.000, 2019 ging die Zahl auf 61.000 zurück.
Das Ziel sei, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland hätten, einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen, hieß es.
Quelle: Bundestagsmeldung
LSG Baden-Württemberg zum Krankengeld in der Insolvenz
Hier der Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.6.2020, L 11 KR 4604/18, Leitsätze
- Die von einem Schuldner iR der Verbraucherinsolvenz nach § 287 Abs 2 InsO in der bis zum 30.06.2014 geltenden Fassung abgegebene Abtretungserklärung ist hinreichend bestimmt und erfasst auch erst in Zukunft entstehende Ansprüche auf Krankengeld.
- Die für das Restschuldbefreiungsverfahren bestellte Treuhänderin kann den vom Schuldner abgetretenen pfändbaren Teil des Krankengeldes mit der allgemeinen Leistungsklage gegen die Krankenkasse geltend machen.
- Soweit die Klage der Treuhänderin erfolgreich ist, stehen ihr auch Prozesszinsen zu.
- Die Treuhänderin, die den pfändbaren Teil des Krankengeldes einklagt, ist nicht nach § 183 SGG kostenrechtlich privilegiert.
Statistisches Bundesamt: Weniger Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Im Jahr 2019 waren in Deutschland hochgerechnet rund 61 000 Personen nicht krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Gegenüber 2015 – damals waren rund 79 000 Personen ohne Krankenversicherungsschutz – ging die Zahl der nicht krankenversicherten Personen um 23 % zurück. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Deutschlands waren damit weniger als 0,1 % nicht krankenversichert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage des alle vier Jahre erhobenen Zusatzprogramms „Angaben zur Krankenversicherung“ im Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland und Europa, mit. – Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt
Seminar “Krankenkassen als besondere Gläubigergruppe”
OLG Köln zu Prämien einer privaten Krankenversicherung nach Insolvenzeröffnung
Hier der Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 19.2.2020, 9 U 233/19. Aus der Entscheidung:
“Dagegen handelt es sich bei den [erst] nach Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Versicherungsprämien weder um Insolvenzforderungen noch um Masseverbindlichkeiten mangels Erfüllungsverlangens des Insolvenzverwalters zur Masse, sondern vielmehr um Neuverbindlichkeiten (…). Dies hat zur Folge, dass die streitgegenständlichen Prämienansprüche der Kl. für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis Januar 2019 einschließlich aufgrund ihrer Fälligkeit erst nach Insolvenzeröffnung und der deswegen fehlenden Massezugehörigkeit von der mit amtsgerichtlichem Beschluss vom 15.3.2018 erteilten Restschuldbefreiung nicht erfasst sind. Anderes würde aber auch dann nicht gelten, wenn es sich bei diesen Prämienansprüchen um Masseverbindlichkeiten handeln würde, weil Masseforderungen keine Insolvenzforderungen iSd § 38 InsO sind und deshalb nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.”