iff
iff-Überschuldungsreport 2023 veröffentlicht
Hinweis zur aktuellen SARS-CoV-2-Lage
iff-Pressemitteilung vom 23.03.2020
Die Dauer und entsprechend auch die Folgen der aktuellen SARS-CoV-2-Lage sind völlig unklar, es besteht das Risiko einer weltweiten Rezession. Wer kümmert sich um Einzelpersonen, Klein- und Kleinstunternehmen und soziale Einrichtungen, die eben nicht nur aktuell, sondern auch auf Sicht, von der Krise besonders betroffen sein werden?
Der Beitrag Hinweis zur aktuellen SARS-CoV-2-Lage erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
Pressemitteilung „iff warnt vor steigender Überschuldung“
iff-Pressemitteilung vom 23.03.2020
Die Dauer und entsprechend auch die Folgen der aktuellen SARS-CoV-2-Lage sind völlig unklar, es besteht das Risiko einer weltweiten Rezession. Wer kümmert sich um Einzelpersonen, Klein- und Kleinstunternehmen und soziale Einrichtungen, die eben nicht nur aktuell, sondern auch auf Sicht, von der Krise besonders betroffen sein werden?
Der Beitrag Pressemitteilung „iff warnt vor steigender Überschuldung“ erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
Pressemitteilung „Handlungsbedarf bei Basiskonten“
iff-Pressemitteilung vom 14.11.2019 zum Thema Basiskonten
In einem Positionspapier erörtern iff-Geschäftsführerin Dr. Sally Peters und Vereinsmitglied Achim Tiffe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest+Oprecht, den Handlungsbedarf bei Basiskonten.
Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung
Der Beitrag Pressemitteilung „Handlungsbedarf bei Basiskonten“ erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
Die Frauen und die Rentenlücke
Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”
Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!
Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.
Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten
Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.
Den Partner einbeziehen
Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”
Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt
Der Beitrag Die Frauen und die Rentenlücke erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
Vergleichsportale in der Kritik
Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.
Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme
Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.
Konsequenzen müssen folgen
Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.
Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019
Der Beitrag Vergleichsportale in der Kritik erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
Vergleichsportale in der Kritik
Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.
Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme
Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.
Konsequenzen müssen folgen
Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.
Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019
Der Beitrag Vergleichsportale in der Kritik erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig
Unser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.
Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.
Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.
Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT
Der Beitrag Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
So umgehen Verbraucher die Schuldenfalle
Null-Prozent-Finanzierung oder Kurzdarlehen machen es den Verbrauchern oft zu leicht, Kredite aufzunehmen. Dr. Sally Peters kommissarische Geschäftsführerin vom institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) in Hamburg gibt im Weser-Kurier vom 21.08.2019 Tipps, wie solche Finanzierungen an der Kasse am Ende nicht in eine Überschuldung führen.
Kredite sind nicht per se schlecht
Für Kunden kann eine solche Finanzierung durchaus ein Vorteil sein, findet Dr. Sally Peters: „Kredite sind nicht per se schlecht“, erklärt die kommissarische Geschäftsführerin. „Ist man in einer finanziellen Notlage und die Waschmaschine kaputt, kann eine Null-Prozent-Finanzierung zum Beispiel die rettende Lösung sein.“ Wichtig sei aber: Vergleichen und Angebote prüfen.
Konsumverhalten trägt oft zu hohen Schulden bei
Laut dem iff-Schuldenreport 2019 sind die größten Risiken für Überschuldung zwar nach wie vor Arbeitslosigkeit (23,1 Prozent) gefolgt von Scheidung oder Trennung (10,5 Prozent) und Krankheit (10,0 Prozent). Allerdings trägt auch das Konsumverhalten (9,7 Prozent) allzu oft zu hohen Schulden bei.
Vor dem Kauf sorgfältig und mit Abstand überlegen
Um nicht in eine Schuldenfalle zu tappen, sollten Kunden die Entscheidung einer Kreditaufnahme gut überlegen, rät Peters. „Nicht immer wird nachgerechnet, ob die Raten auch über einen langen Zeitraum leistbar sind.“ Damit die Verlockung nicht zu groß wird, könne räumlicher Abstand zum Produkt helfen. Eine Zahlung über einen längeren Zeitraum stehe außerdem nicht immer im Verhältnis zur Ware: „Ich zahle womöglich monate- und jahrelang noch ein Produkt ab, was längst veraltet oder defekt ist.“
Der Beitrag So umgehen Verbraucher die Schuldenfalle erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..