iff richtet die Weltverbraucherrechtskonferenz der IACL 2021 aus

Vom 15.07.2021 bis 17.07.2021 findet die 18. Welt­verbraucher­rechtskonferenz der International Association of Consumer Law im Rudolf Steiner Haus, Hamburg unter dem Leitthema „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“ statt. IACL-Konferenzen werden alle zwei Jahre und in der Regel von Universitäten ausgerichtet. Die letzten Veranstaltungsorte waren USA (2019), Brasilien (2017), Niederlande (2015), Australien (2013), Vereinigtes Königreich (2011), Indien (2009), Neuseeland (2007) und Südafrika (2005).

Die International Association of Consumer Law fördert Debatten rund um Verbraucherschutz und Verbraucherrecht. An den Konferenzen nehmen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter von Regulierungsbehörden, Banken, Unternehmensgruppen und Verbraucherorganisationen teil. Die Konferenzen stehen allen Interessierten und nicht nur den Mitgliedern aus dem Bereich der universitären wie außeruniversitären Verbraucherforschung und Lehre offen.

Ziel der IACL ist es, Forschungsnetzwerke und gemeinsamen Forschungsprojekte im Bereich des Verbraucherrechts sowie der Verbraucherpolitik und der Verbraucherbeziehungen zu fördern. Staatliche Einrichtungen, Universitäten, Verbraucherorganisationen und Expertinnen und Experten werden dabei unterstützt.

Die Konferenz wird vom Vorstand der IACL (Vorsitz Prof. Michelle Louw, Kapstadt) in Zusammenarbeit mit einem nationalen Leitungsgremium unter Führung von Dr. Sally Peters und Prof. Udo Reifner geplant. 

Details zur Konferenz werden ab sofort auf der iff-Website veröffentlicht. Der Call for Papers erfolgt im Sommer 2020 Für aktuelle Informationen zur IACL siehe: https://www.iacl.net.au/

iff hosts the IACL International Consumer Law Conference 2021

The 18th World Consumer Law Conference of the International Association of Consumer Law (IACL) will take place in Hamburg on 15-17 July 2021 at the Rudolf Steiner Haus and carry the title „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“. IACL conferences are held every two years and mostly hosted by universities. The hosting countries are deliberately chosen from the Global South as well as the Global North. The last conferences were held in the USA (2019), Brazil (2017), the Netherlands (2015), Australia (2013), UK (2011), India (2009), New Zealand (2007) and South Africa (2005).

The IACL promotes debates on consumer protection and consumer law. Conference attendees include university lecturers, judges, lawyers and representatives of regulatory authorities, banks, business groups and consumer organisations. The conferences are open to all interested parties, not only to members of academic and non-academic consumer research and educational institutions.

The aim of the IACL is to develop research networks and stimulate joint research projects in the area of consumer law, consumer policy and consumer relations. This includes supporting government institutions, universities, consumer organisations and experts.
The conference will be hosted by the IACL Executive Committee (chaired by Prof. Michelle Louw, Cape Town) in cooperation with a local executive committee led by Dr. Sally Peter and Prof. Udo Reifner.

Details of the conference will be published on the iff website. The call for papers process starts in summer 2020.
For up-to-date information on the IACL see: https://www.iacl.net.au/

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Pressemitteilung „Handlungsbedarf bei Basiskonten“

iff-Pressemitteilung vom 14.11.2019 zum Thema Basiskonten

In einem Positionspapier erörtern iff-Geschäftsführerin Dr. Sally Peters und Vereinsmitglied Achim Tiffe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest+Oprecht,  den Handlungsbedarf bei Basiskonten.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung

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Wie werde ich reich? – Die besten Strategien, um Vermögen aufzubauen

Die Vorstandsvorsitzende des iff Prof. Ingrid Größl und der Soziologieprofessor Rolf von Lüde wurden vom Hamburger Abendblatt im Rahmen der Reihe „Die 100 großen Fragen des Lebens“ zum Thema Vermögensaufbau interviewt.

Ein Patentrezept zum Thema „Wie werde ich reich?“ haben zwar auch die beiden Uni-Professoren nicht, jedoch viele wertvolle Tipps.

Zu beachten ist, dass geplanter Reichtum Investitionen erfordern, die Zeit, Geduld und harte Arbeit brauchen. Das schnelle Geld mit Spekulieren an der Börse bringt ein hohes Risiko mit sich. Das bloße Sparen – beispielsweise mithilfe eines Sparkontos – ist allerdings ebenfalls nicht optimal und überholt.

Das Stichwort lautet Konsumverzicht und eine gute Anlagestrategie. Dabei ist es laut Größl wichtig, nicht alles auf eine Karte zu setzen und verschiedene Anlagestrategien zu mischen. Studien zeigen zwar, dass die Deutschen gern jederzeit auf ihr Geld zugreifen können wollen, davon sollte man sich allerdings verabschieden.

Sie rät zu Aktien und Fonds. „Bei der zu wählenden Anlagestrategie ist auch folgende Frage entscheidend: Wie viel Verlust kann ich notfalls ertragen? Kann ich einen Totalausfall tatsächlich verkraften? Denn klar ist: Je höher die mögliche Rendite, desto größer ist das Risiko.“, so Größl.

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Was tun bei Post vom Inkassobüro?

In der aktuellen Ausgabe 11/19 des „€uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ ist ein Artikel zum Thema Inkasso und der Umgang mit Inkassobüros erschienen. Viele Betroffene zahlen aus Angst die viel zu hohen Beiträge. In einem Interview beantwortet Dr. Sally Peters Fragen zum Inkassogesetz.

Empfängerinnen und Empfänger fühlen sich oft zur Zahlung gedrängt, obwohl 65 % der Betroffenen die Forderung als unberechtigt ansehen. Inkassoschreiben, ob berechtigt oder unberechtigt, sollten daher gründlich geprüft werden. Mit dem Onlineangebot www.inkasso-check.de der Verbraucherzentralen kann dies in einem ersten Schritt getan werden.

Oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher unsicher, was ein Inkassodienst darf und was nicht. Die Firmen dürfen zwar zur Zahlung auffordern, Betroffene können jedoch immer gerichtlich Einwand einlegen. Auch die Zahlungsaufforderungen per Telefon und sogar per Hausbesuch sind erlaubt. Jedoch führt dieses in der Praxis oft zu einer Art Droh-Szenario, welches Druck auf den Betroffenen ausüben soll. Dabei ist zu beachten, dass seitens des Inkassounternehmens nur zum Ausgleich der Schulden aufgefordert, nicht jedoch Wertgegenstände oder Bargeld in Beschlagnahm genommen werden darf. Inkassofirmen müssen übrigens offiziell registriert sein, überprüfbar ist dies hier: www.rechtsdienstleistungsregister.de

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Änderung des Inkassogesetztes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. In einem Interview €uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ beantwortet die iff Geschäftsführerin Dr. Sally Peters Fragen hierzu. Ihr Fazit: Es gibt zwar positive Ansätze, wie zum Beispiel die teilweise Reduzierung von Kosten, der Entwurf bleibt aber zum Beispiel hinsichtlich der Aufsicht hinter den Erwartungen zurück. Die iff Evaluierung hat beispielsweise gezeigt, dass die aktuellen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen hier nicht ausreichend sind. Wünschenswert wäre hier weiterhin eine Zentralisierung auf Bundesebene.

 

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iff-Überschuldungsradar 2019/16

Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen!

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen“ von Katharina Vogt. Sie ist Diplomsozialpädagogin und -sozialarbeiterin, Referentin für Flüchtlingspolitik im AWO Bundesverband und leitete das 15-monatige Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenz von Menschen nach der Flucht“.

Katharina Vogt zeigt auf, wie relevant die Stärkung des Verbraucherschutzes für geflüchtete Personen ist und beschreibt als Ansatz die Kooperation von Verbraucher- und Flüchtlingsberatung. Eine Zusammenarbeit der Unterstützungsangebote kann helfen, dabei vorzubeugen, dass Geflüchtete aufgrund von Unwissen über ihre Verbraucherrechte oder die Strukturen der deutschen Gesellschaft in Konsumfallen geraten.

Der aktuelle Überschuldungsradar basiert auf den Ergebnissen des Projekts „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Menschen nach der Flucht“. Da die Strukturen der AWO und der Verbraucherzentralen genutzt wurden, erzielte das Projekt eine bundesweite Wirkung. Die Projektteilnehmenden entwickelten Ansätze, um die präventive Beratung zu professionalisieren. Sie erstellten eine Arbeitshilfe für AWO-Mitarbeitende, zugleich wurden Multiplikatorenschulungen durchgeführt.

Katharina Vogt fasst die Ergebnisse zusammen und zeigt so die Vorteile einer Kooperation der Verbraucherzentralen mit den jeweiligen AWO Diensten vor Ort auf. Dazu gehört etwa die Informationsangebote für Ratsuchende oder die Etablierung eines präventiven Verbraucherschutzes zu verbessern.

Die entsprechenden Verbesserungen können geflüchtete Personen gezielt dabei unterstützen, ihre Verbraucherrechte zu kennen und wahrzunehmen. Die Sensibilisierung des Beratungspersonals baut Barrieren für Ratsuchende ab und erweitert den Zugang zum Verbraucherschutz für Geflüchtete.

Durch Katharina Vogts Beitrag wird deutlich: Eine Kooperation von Verbraucherschutz und Geflüchtetenberatung stärkt die Verbraucherkompetenzen von geflüchteten Personen in Deutschland. Auch langfristig wirkt sich diese Verbesserung der Beratungssituation aus, indem sie Geflüchtete darin bestärkt, ihre Rechte wahrzunehmen und somit ermutigt, an gesellschaftlichen Diskursen und politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Günstige Kredite derzeit leicht aufgenommen – Welche Informationen schützen vor der Leichtfertigkeit?

Einen günstigen Kredit zu bekommen ist zurzeit verhältnismäßig leicht. Es handelt sich dabei insbesondere um die beliebten Konsumkredite. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist hier Vorsicht geboten, denn der leichte Zugang und die teils irreführenden Informationen, mit denen die Kredite beworben werden, bringen Risiken mit sich. Theresa Dräbing schreibt in ihrem Beitrag in der Frankfurter Rundschau darüber, worauf bei der Kreditaufnahme geachtet werden sollte.

Genaue Prüfung des Angebots

Wer sich für ein Angebot interessiert, sollte dringend gründlich die Kennzahlen des Angebots prüfen. Oftmals sind die Kredite nicht so günstig, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das kann etwa daran liegen, dass sich das Angebot an Personen mit einer hohen Bonität richtet und Personen mit geringerer Bonität draufzahlen. Auch Restschuldversicherungen müssen in das Angebot noch mit einberechnet werden, da sie im Effektivzins meist nicht einkalkuliert sind. Dabei ist zu beachten, dass Restschuldversicherungen nicht in allen Fällen sinnvoll sind. Aus Verbraucherschutzperspektive werden Restschuldversicherungen bereits vermehrt kritisiert. Hinzu kommt, dass sich Kredite mit längerer Kreditlaufzeit oftmals verteuern. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, empfiehlt daher, dass die Kreditlaufzeit die Nutzungsdauer des finanzierten Konsumproduktes nicht überschreiten sollte.

Genaue Prüfung der eigenen Situation

Einige Anbieter werben damit, dass sie Kredite an Personen vergeben, die bei einer Bank keinen Kredit bekommen würden. Zudem ist im Nachhinein schwer nachzuweisen, ob eine umfassende Bonitätsprüfung seitens des Kreditgebers stattgefunden hat. Daraus ergibt sich: Die Selbsteinschätzung der Kreditnehmenden ist besonders wichtig. Wird der Kredit wirklich benötigt? Kann die Anschaffung gegebenenfalls verschoben und durch Ersparnisse finanziert werden? Lässt das Budget eine regelgemäße Ratenabzahlung zu, auch wenn unerwartete Ereignisse eintreffen?

Dem Risiko ausweichen

Durch den schnellen Zugang zu den günstigen Krediten, die oftmals auch online aufgenommen werden können, verkürzt sich die Bedenkzeit. Dadurch können oben genannte Prüfungsprozesse zu kurz kommen. Dafür hat die Online-Kreditvergabe an anderen Stellen auch Vorteile. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, sich – trotz der leichten Zugänglichkeit und geringen Kosten – ausreichend Bedenkzeit für die genaue Prüfung der Angebote und der eigenen finanziellen Situation zu lassen.

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Die Frauen und die Rentenlücke

Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”

Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!

Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.

Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten

Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.

Den Partner einbeziehen

Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”

Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt

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Mitteilung in eigener Sache

Dr. Dirk Ulbricht verlässt das institut für finanzdienstleistungen im gemeinsamen Einvernehmen. Das Institut ist derzeit insgesamt gut aufgestellt. Hierfür hat Dr. Dirk Ulbricht in den letzten Jahren eine hervorragende Grundlage geschaffen. Prof. Dr. Ingrid Größl und Udo Philipp bedauern den Weggang von Dirk Ulbricht und danken ihm für die langjährige Geschäftsführung. Dr. Dirk Ulbricht wird bei einem geregelten Übergang unterstützen und weiterhin als Research Associate für das Institut tätig sein. Zum 01.10.2019 wird Dr. Sally Peters, die bereits seit Juni kommissarisch die Geschäftsführung innehatte, die Geschäftsführerin des iff.

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Verschuldung und Privatinsolvenz – Podcastfolge mit Dr. Sally Peters

Weshalb werden Menschen insolvent und wie kommt man raus aus dem Schuldturm? Die neue Geschäftsführerin des iff Sally Peters war zu Gast bei dem Podcast „Der Finanswesir rockt“. In einem Interview zeigt sie die politisch-gesellschaftliche Seite des Themas auf.

https://finanzwesir-rockt.podigee.io/78-privatinsolvenz

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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